Hartz-IV-Sanktionen sind teilweise verfassungswidrig

dpa Karlsruhe.

Hartz-IV-Sanktionen sind teilweise verfassungswidrig

Aussenaufnahme des Bundesverfassungsgerichtes. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

Die monatelangen Leistungskürzungen, mit denen Jobcenter unkooperative Hartz-IV-Bezieher sanktionieren, sind teilweise verfassungswidrig. Diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag verkündet.