Hauptsacheverfahren im Freiburger Stadionstreit im Februar

dpa/lsw Freiburg. Der Rechtsstreit des SC Freiburg mit Anwohnern des neuen Europa-Park Stadions geht im kommenden Februar in die nächste Runde. Im Hauptsacheverfahren am Verwaltungsgericht Freiburg soll entschieden werden, ob der Fußball-Bundesligist in seiner neuen Heimspielstätte auch freitagabends und sonntagmittags (13.00 bis 15.00 Uhr) spielen darf. Die mündliche Verhandlung ist für den 9. und 10. Februar angesetzt, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Zuvor hatte die „Badische Zeitung“ berichtet.

Hauptsacheverfahren im Freiburger Stadionstreit im Februar

Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Die klagenden Anwohner wollen eine gerichtliche Aufhebung der Baugenehmigung für das Stadion vom November 2018 erreichen. Im vorläufigen Rechtsschutzverfahren vor dem Verwaltungsgericht Mannheim hatten sie in zweiter Instanz teilweise Recht bekommen, daher darf der Sport-Club seine Heimspiele derzeit nicht an Freitagabenden austragen. Das Verbot für Sonntagmittag wäre nur in der 2. Bundesliga von Bedeutung, weil dort die Spiele sonntags bereits um 13.30 Uhr beginnen.

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