Hausfriedensbruch am Kraftwerk: Klimaaktivist vor Gericht

dpa/lsw Mannheim. Klimaaktivisten kletterten auf das Dach einer Förderanlage am Mannheimer Steinkohlekraftwerk. Spezialkräfte nahmen sie nach etwa fünf Stunden fest. Nun startet das Nachspiel vor Gericht.

Hausfriedensbruch am Kraftwerk: Klimaaktivist vor Gericht

Statue der Justitia mit einer Waage und einem Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Für eine Protestaktion am Mannheimer Großkraftwerk im vergangenen Sommer wird ein Mann heute vor dem Amtsgericht zur Rechenschaft gezogen. Er muss sich unter anderem wegen Hausfriedensbruchs verantworten. Ferner legt die Staatsanwaltschaft ihm nach Gerichtsangaben zur Last, eine Nähnadel absichtlich mit der Spitze nach außen in seinen Hosenbund gesteckt zu haben, um einen Polizisten bei einer Durchsuchung zu verletzen.

Der 22-Jährige soll an einem Samstagmorgen Anfang August 2020 mit vier weiteren Klimaschützern maskiert in das umzäunte Gelände des Steinkohlekraftwerks eingedrungen und auf das etwa 20 Meter hohe Dach eines Kohleförderbandes geklettert sein. Die Aktivisten hatten damals mitgeteilt, auf die „desaströsen Folgen“ der Steinkohle-Verstromung aufmerksam machen zu wollen. Das Kraftwerk trage dazu bei, Lebens- und Einkommensgrundlage von Menschen in Kolumbien und Russland zu gefährden. Aktivisten hatten den Betrieb des Meilers immer wieder kritisiert und das Großkraftwerk als „Klimakiller“ bezeichnet.

Der Betreiber schaltete das Förderband während der Protestaktion ab. Spezialkräfte nahmen die Aktivisten nach etwa fünf Stunden fest. Dass nur ein Mann angeklagt ist, liegt laut einem Gerichtssprecher daran, dass die anderen Vier bislang nicht ermittelt worden seien. Die Staatsanwaltschaft erläuterte, dass sie unter anderem ihre Finger mit Klebstoff so präpariert gehabt hätten, dass keine Fingerabdrücke genommen werden konnten. Untersuchungshaft sei aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht verhängt worden, so dass die Verfahren eingestellt wurden. „Eine Wiederaufnahme ist aber jederzeit möglich.“

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