Heidelberg legt vorsorglich Berufung gegen Lärmurteil ein

dpa/lsw Heidelberg. Wie geht es weiter im Streit um die Sperrzeiten in der Heidelberger Altstadt? Die Stadt will Berufung gegen das jüngste Gerichtsurteil zugunsten lärmgeplagter Bewohner des Kneipenviertels einlegen - für den Fall, dass der neue Gemeinderat mit dem Richterspruch hadert.

Heidelberg legt vorsorglich Berufung gegen Lärmurteil ein

Besucher stehen in der Altstadt Heidelbergs. Foto: Uwe Anspach/Archivbild

Im Streit um die Lärmbelästigung in der Heidelberger Altstadt will die Stadtverwaltung vorsorglich Berufung gegen das jüngste Gerichtsurteil einlegen. Darin schreibt das Verwaltungsgericht Karlsruhe strengere Sperrzeitenregelungen als bisher vor, um den lärmgeplagten Bürgern im Ausgehviertel eine ausreichende Nachtruhe zu ermöglichen.

Die Stadt gehe in die Berufung, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliege, sagte eine Stadtsprecherin. Wenn der neue Gemeinderat, der am 17. Oktober tagt, das Urteil akzeptiere, werde die Stadt die Berufung zurücknehmen. Wenn nicht, wird es eine neue Runde in der jahrelangen Auseinandersetzung geben.

Nach dem Urteil der 7. Kammer (Az. 7 K 8944/18) müssen Gaststätten unter der Woche spätestens um Mitternacht dichtmachen. In den Nächten zu Samstag und Sonntag muss die Sperrzeit spätestens um 2.30 Uhr beginnen. Diese Maßgaben sind für den Heidelberger Gemeinderat bindend, wie das Gericht betonte.

In der Vergangenheit hatte das Gremium Gerichtsbeschlüsse nicht umgesetzt. Derzeit müssen Kneipiers sonntags bis donnerstags um 1.00 Uhr ihre Gäste nach Hause schicken. Von Donnerstag auf Freitag ist die Party erst um 3.00 Uhr zu Ende. In den Nächten zum Samstag und Sonntag beginnt die Sperrzeit erst um 4.00 Uhr.