Heiraten ohne Barrieren

Gemeinderat Großerlach stimmt weiteren Trauzimmern im Gemeinschaftshaus Liemersbach und Neufürstenhütte zu

Wer in Großerlach heiraten möchte, kann sich im Trauzimmer im Rathaus das Jawort geben. Daneben sind Trauungen auch im Sitzungssaal im Alten Schulhaus in Grab möglich. Der Haken: Beide Räume sind nicht barrierefrei. Nun sollen zwei weitere Räume für eine Heirat möglich gemacht werden – in den Gemeinschaftshäusern in Liemersbach und Neufürstenhütte. Dies war Thema in der jüngsten Sitzung im Gemeinderat Großerlach.

Heiraten ohne Barrieren

Trauungen werden im Standesamtbezirk Großerlach grundsätzlich im Trauzimmer im Obergeschoss des Rathauses Großerlach durchgeführt. Dies ist aber nicht barrierefrei. Foto: Gemeinde Großerlach

Von Yvonne Weirauch

GROSSERLACH. Spontan sei ihm der Einfall gekommen, sagt Bürgermeister Christoph Jäger, in den Gemeinschaftshäusern in Liemersbach und Neufürstenhütte ein weiteres Trauzimmer einzurichten. „Es sind wunderschöne Räume für solch kleine Trauungen und es kostet uns nichts“, so Jäger bei der jüngsten Gemeinderatssitzung.

Normalerweise werden Trauungen im Standesamtsbezirk Großerlach grundsätzlich im Trauzimmer im Obergeschoss des Rathauses durchgeführt. Daneben sind Trauungen auch im Sitzungssaal, erster Stock, im Alten Schulhaus in Grab möglich. „Hier können auf Wunsch Eheschließungen durchgeführt werden. Der Mehraufwand wird mit 60 Euro in Rechnung gestellt“, erläutert Hauptamtsleiter Steffen Barth. Bei beiden Räumlichkeiten gebe es aber einen Nachteil: Sie sind nicht barrierefrei ausgerichtet.

Jäger: „Es bietet sich an, im neu errichteten Gemeinschaftshaus in Liemersbach ein Trauzimmer herzurichten. Die Atmosphäre ist toll, Größe und Ausstattung eignen sich gut für eine feierliche Trauung in kleinem Rahmen. Und sowohl beim Zugang als auch bei den sanitären Einrichtungen ist die Barrierefreiheit gegeben.“

Im Zuge dieser Überlegung sei der Gedanke aufgekommen, zugleich auch im Dorfgemeinschaftshaus Neufürstenhütte ein Trauzimmer einzurichten. Hier ist laut Jäger die Barrierefreiheit zwar noch nicht uneingeschränkt gewährleistet, „aber machbar ist es“. Lage, Infrastruktur und das Grundstück im Umfeld würden dies durchaus anbieten, weshalb seitens der Verwaltung nichts dagegen spreche, diese Möglichkeit künftig ebenfalls mit anzubieten.

Jäger vermittelt dem Gemeinderat auf seine herzhafte Art: „Es koscht nix – außer Spesen.“ Denn Investitionskosten sind mit diesen Planungen nicht verbunden. Das vorhandene Inventar genüge den gebotenen Anforderungen. Mit einer Einschränkung: Bei Trauungen falle zusätzlicher Aufwand an, der wie in Grab schon heute mit einer zusätzlichen Auslagenpauschale erstattet werden soll. Hierbei sollte der seitherige Betrag von 60 Euro nach nunmehr 15 Jahren auf nach wie vor „maßvolle 80 Euro angepasst werden“. Noch einen weiteren Punkt bringt Jäger an: „Allerdings wäre nach Ansicht der Verwaltung für Eheschließungen unter der direkten Beteiligung nachweislich schwerbehinderter Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung eine Befreiung von dieser Gebühr angebracht, da diese sonst keine adäquate Möglichkeit zur Trauung in Großerlach haben.“ Der geltende Gebührenzuschlag bei Trauungen außerhalb der üblichen Dienstzeiten (derzeit 60 Euro) bleibe hiervon unberührt. Ebenfalls nicht enthalten in dieser Gebühr sei ein mögliches Nutzungsentgelt laut Benutzerordnung für eine über die reine Dauer der Trauungszeremonie hinausgehende Nutzung der Räumlichkeiten und gegebenenfalls Außenanlagen. Diese Möglichkeit bestünde in beiden Dorfgemeinschaftshäusern künftig – und könnte sich für die Hochzeitsgesellschaften auch durchaus anbieten. Mit den Vorschlägen der Verwaltung zeigte sich der Gemeinderat einstimmig einverstanden.