Die Winterreifenpflicht in Europa ist kein einheitliches Regelwerk, sondern ein Labyrinth aus unterschiedlichen Vorschriften – wo man besonders aufpassen muss.
Vorsicht, Schneeglätte!
Von Michael Maier
Wer im Winter mit dem Auto in den Urlaub fährt, sollte nicht nur an Skier und Snowboard denken, sondern vor allem an die richtige Bereifung. Sind zum Beispiel Ganzjahresreifen noch erlaubt?
Die Regelungen zur Winterreifenpflicht sind in Europa keineswegs einheitlich. Ein Verstoß kann nicht nur gefährlich werden, sondern auch die Urlaubskasse empfindlich belasten.
Hier ist der aktuelle Überblick (Stand Januar 2026) für Deutschland und die Nachbarländer Österreich, Schweiz, Frankreich und Italien.
Ganzjahresreifen nur mit Alpine-Symbol („3PMSF“)
In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen Sie nur mit Winterreifen fahren. Es gibt keinen festen Zeitraum (keine „O bis O“-Regel im Gesetz), aber die Wetterlage diktiert das Handeln.
Wichtig für 2026: Schon Seit Oktober 2024 reicht die alte M+S-Kennzeichnung nicht mehr aus. Reifen müssen zwingend das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) tragen.
Reifen nur mit Bergpiktogramm und Schneeflocke
Die Abkürzung 3PMSF steht hierbei übrigens wörtlich für die englische Bezeichnung des Alpine-Symbols:
Zusammengesetzt bedeutet das konkret: „Three Peaks Mountain Snow Flake“ (dreigipfeliger Berg mit Schneeflocke).
Bußgelder ohne Winterreifen in Deutschland
Bis zu 5000 Euro ohne Winterreifen in Österreich
Auch in Österreich gilt eine situative Winterreifenpflicht, allerdings in einem fest definierten Zeitraum: vom 1. November bis 15. April. Herrschen in dieser Zeit winterliche Fahrbahnverhältnisse (Schnee, Matsch, Eis), müssen an allen vier Rädern Winterreifen montiert sein. Alternativ sind Schneeketten auf den Antriebsrädern erlaubt, wenn die Straße durchgängig schneebedeckt ist.
Achtung: Die Profiltiefe muss mindestens 4 mm betragen. Alles darunter gilt rechtlich als Sommerreifen!
Ohne Winterreifen in Österreich – die Bußgelder
Eigenverantwortung in der Schweiz
Die Schweiz geht einen Sonderweg: Es gibt keine generelle Winterreifenpflicht. Dennoch gilt der Grundsatz, dass der Fahrer sein Fahrzeug jederzeit beherrschen muss. Wer auf verschneiten Straßen mit Sommerreifen den Verkehr behindert (zum Beispiel stecken bleibt), wird zur Kasse gebeten.
Bußgelder ohne Winterreifen in der Schweiz
„Loi Montagne“ in Frankreich
Seit einigen Jahren gilt in Frankreich die „Loi Montagne II“. Vom 1. November bis 31. März müssen Autofahrer in bestimmten Bergregionen (Teile von insgesamt 34 Departements, darunter Alpen, Pyrenäen, Vogesen, Jura) Winterreifen oder Schneeketten dabei haben. Dies wird durch Schilder signalisiert (rote Umrandung, schwarzer Reifen/Koffer mit Ketten) – auch in Berggemeinden im Elsass.
Bußgelder in Frankreich
Winterreifen-Flickenteppich in Italien
In Italien sind die Regeln regional sehr unterschiedlich.
Bußgelder in Italien
Kurios und bei vielen noch nicht bekannt, ist die übrigens die neu eingeführte Sommerreifenpflicht in Italien vom 15. April bis 15. Oktober. Hier übertrifft die sich manchmal so libertär gebende Rechtsregierung von Giorgia Meloni sogar die vielgescholtene EU an Verbots- und Regelungsdichte.