Hilfswerk: Umsetzung der Kinderrechte nur mittelmäßig

dpa/lsw Berlin. Baden-Württemberg hat nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerks noch Nachholbedarf bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Es gebe beispielsweise beim Anteil der öffentlichen Ausgaben für Jugendarbeit am Gesamthaushalt und bei der Herabsetzung des Wahlalters auf Landesebene noch viel Luft nach oben, sagte der Präsident des Vereins, Thomas Krüger, am Mittwoch. Auch der Anteil der Ausgaben für die Kindertagesbetreuung liege - gemessen an der Wirtschaftsleistung des Landes - nur bei 0,65 Prozent. Dies sei im Ländervergleich der zweitniedrigste Wert.

Hilfswerk: Umsetzung der Kinderrechte nur mittelmäßig

Ein Plakat mit dem Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention hängt in einer Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Foto: Philipp Schulze/dpa/Archivbild

Der Verein kritisierte zudem einen relativ hohen Anteil von Schülern, die Förderschulen besuchen sowie die Tatsache, dass die Schulpflicht für asylsuchende Kinder erst nach sechs Monaten beginne. Lob gab es dagegen bei der Umsetzung des Rechts auf Beteiligung: Besonders gut seien im Südwesten etwa dessen gesetzliche Verankerung in der Gemeindeordnung sowie der alle zwei Jahre stattfindende Jugendlandtag.

In der Pilotstudie „Kinderrecht-Index“ lag der Schwerpunkt auf fünf Rechten: Das Recht auf Beteiligung, auf Gesundheit, auf einen angemessenen Lebensstandard, auf Bildung und auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung. Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein hätten in dem Ländervergleich überdurchschnittlich abgeschnitten, hieß es beim Kinderhilfswerk weiter. Der Südwesten liege ebenso wie Bayern, Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen im Durchschnitt. Hamburg, Hessen, Saarland und Sachsen-Anhalt seien dagegen insgesamt unterdurchschnittlich eingeordnet worden.

In der UN-Kinderrechtskonvention hatten sich die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen vor 30 Jahren verpflichtet, Kindern bestimmte grundlegende Rechte zu garantieren. Die Staaten sagen darin außerdem zu, dass das Wohl des Kindes bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, vorrangig zu berücksichtigen ist. In Deutschland ist das nach Ansicht von Kinderschutzverbänden bisher rechtlich nicht ausreichend umgesetzt. Für seine Analyse hat sich das Kinderhilfswerk unter anderem geltende Landesgesetze angesehen, amtliche Statistiken und Bevölkerungsumfragen ausgewertet und Landesministerien schriftlich befragt.