Thüringen

Höcke zitiert Nazi-Parole – Polizei prüft mögliche Straftat

Der AfD-Politiker Höcke ist wegen einer verbotenen Nazi-Parole bereits verurteilt worden. Jetzt prüft die Polizei einen neuen Vorfall. Doch Abgeordnete stehen unter besonderem Schutz.

Höcke zitiert Nazi-Parole – Polizei prüft mögliche Straftat

Björn Höcke (Archivbild)

Von red/dpa

Nachdem Thüringens AfD-Landespartei- und Fraktionschef Björn Höcke eine verbotene Parole aus der Nazi-Zeit im Landtag zitiert hat, geht die Thüringer Polizei dem Verdacht einer möglichen Straftat nach. Das bestätigte ein Polizei-Sprecher. Details nannte der Sprecher zunächst nicht. Zuvor hatte die „Bild“ darüber berichtet. 

Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Erfurt sagte: „Wir haben kein Ermittlungsverfahren von Amts wegen eingeleitet. Sollte uns die Polizei Unterlagen dazu vorlegen, werden wir einen Prüfvorgang anlegen und prüfen, ob diese Äußerungen von Herrn Höcke strafbewehrt sein könnten.“

Landtagspräsident Thadäus König hatte Höcke am Mittwoch auf einen Ordnungsruf verzichtet und begründete seine Entscheidung damit, dass er nicht auf eine Provokation reagieren wollte.

Höcke bezieht sich auf Verurteilungen

Konkret geht es um Höckes Äußerungen vom Mittwoch, als im Landtag ein Misstrauensantrag der AfD gegen Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) scheiterte. Höcke erläuterte noch vor der Abstimmung im Parlament seine Perspektive darauf, warum er wegen einer Wahlkampfrede im Jahr 2021 in Sachsen-Anhalt rechtskräftig verurteilt wurde. Das Motto der Parteifreunde sei damals „Alles für unsere Heimat“ gewesen, erklärte Höcke. „Und diesen Dreiklang habe ich spontan durchdekliniert in der freigehaltenen Rede: „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland.“ Dafür bin ich rechtskräftig verurteilt worden“, sagte Höcke im Landtag. 

Das Landgericht Halle hatte im Mai und Juli 2024 jeweils Geldstrafen gegen Höcke verhängt, weil er die SA-Parole „Alles für Deutschland“ bei Veranstaltungen genutzt hatte. Höcke, der vor seiner politischen Karriere Geschichtslehrer war, legte Revision ein. Der Bundesgerichtshof bestätigte im Jahr 2025 die zwei Verurteilungen.

Abgeordnete genießen besonderen Schutz

Höcke genießt als Landtagsabgeordneter Indemnität und Immunität. Indemnität bedeutet, dass Abgeordnete nicht wegen einer Abstimmung oder einer Äußerung, die sie im Landtag tun, zur Verantwortung gezogen werden können. Für staatsanwaltliche Ermittlungen müsste Höckes Immunität aufgehoben werden. Über diese Aufhebung entscheidet, sollte es einen Antrag der Ermittlungsbehörde geben, der Thüringer Justizausschuss. Die Thüringer AfD wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft und beobachtet. 

Landtagspräsident König erteilte Höcke für das Wiederholen der Parole keinen Ordnungsruf. Er sagte der „Bild“: „Es handelte sich zweifelsohne um einen Grenzfall, der zugleich eine Provokation darstellt. Im Sinne einer störungsfreien Durchführung des Misstrauensvotums, bei der das parlamentarische Ergebnis im Mittelpunkt stehen sollte, und des dargelegten Kontextes habe ich entschieden, nicht auf diese Provokation einzugehen und für dieses Mal keinen Ordnungsruf zu erteilen.“