Hoffmeister-Kraut will Ausbildungsprämie für größere Firmen

dpa/lsw Stuttgart. Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) will auch größeren Firmen, die mit der Corona-Krise zu kämpfen haben, eine sogenannte Ausbildungsprämie zahlen. Sie werde sich in der Koalition dafür einsetzen, dass das vom Bund aufgelegte Programm mit einem eigenen Landesprogramm erweitert wird, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Die Prämien bekommen bisher Firmen mit bis zu 249 Mitarbeitern, die wegen der Pandemie große Umsatzeinbrüche verbucht haben oder ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken mussten, aber trotzdem die Zahl ihrer Ausbildungsplätze nicht reduzieren. Hoffmeister-Kraut will die Obergrenze auf 500 Mitarbeiter erhöhen.

Hoffmeister-Kraut will Ausbildungsprämie für größere Firmen

Baden-Württembergs Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU). Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

„Unser Ziel muss es sein, die Ausbildungslandschaft in Baden-Württemberg auch über die Corona-Krise hinweg zu sichern“, sagte sie. Man dürfe nicht riskieren, dass Ausbildungsplätze verloren gingen, junge Menschen um ihre berufliche Zukunft bangen müssten und damit mittelfristig der Fachkräftemangel noch weiter verschärft werde. In Baden-Württemberg gebe es derzeit rund 1200 ausbildende Betriebe mit 250 bis 499 Beschäftigten, die in den vergangenen Ausbildungsjahren zusammen jeweils rund 9000 Neuverträge abgeschlossen hätten.

Der Bund zahlt pro erhaltenem Ausbildungsplatz einmalig 2000 Euro. Firmen, die die Zahl ihrer Plätze sogar aufstocken, bekommen 3000 Euro für jeden zusätzlichen Ausbildungsplatz. Außerdem gibt es eine Prämie von 3000 Euro für Unternehmen, die Azubis von pandemiebedingt insolventen Betrieben übernehmen. Hoffmeister-Kraut schweben für das Landesprogramm ähnliche Summen vor. Details müssten aber noch geklärt werden, hieß es. Das Ganze werde voraussichtlich einen mittleren einstelligen Millionenbetrag kosten. Für die Übernahme von Azubis aus insolventen Unternehmen und bei Kurzarbeit gibt es bereits Landesförderprogramme mit der Obergrenze von 500 Beschäftigten.