•Viele Kommunen haben die Hundesteuer in den vergangenen Jahren angehoben, um mehr Geld in ihre Kassen zu spülen. Symbolfoto: Tobias Sellmaier
Großerlach. Hundehalter in Großerlach müssen sich auf höhere Kosten einstellen: Die Gemeinde hebt die Hundesteuer für den ersten Hund ab 2027 deutlich an. Statt bislang 72 Euro werden künftig 120 Euro pro Jahr fällig. Der Gemeinderat stimmte der Erhöhung einstimmig zu – auch mit Blick darauf, dass der Satz seit fast 30 Jahren unverändert geblieben war.
Mit der Hundesteuer werden vornehmlich ordnungspolitische Ziele verfolgt, so die Verwaltung. Sie soll dazu beitragen, die Zahl der Hunde zu begrenzen und zu einem saubereren Gemeindebild mit weniger Verunreinigung durch Hundekot beitragen. Der Gemeinderat hatte 1996 die Hundesteuersatzung neu erlassen, seitdem wurde der Steuersatz für den ersten Hund nie erhöht.
Mit einer Hundesteuer von 72 Euro für den ersten Hund nimmt die Gemeinde Großerlach im Vergleich der umliegenden Gemeinden eine deutliche Sonderstellung ein. Keine der Vergleichskommunen erhebt derzeit einen niedrigeren Steuersatz. Der regionale Durchschnitt für den Ersthund beträgt rund 120 Euro. Für den Zweithund oder einen Zwingerhund beträgt der Steuersatz 252 Euro und für einen Kampfhund 1200 Euro. Betrachtet man die Hundesteuer für den Erst- und Zweithund gemeinsam, liegt die Gemeinde Großerlach aktuell insgesamt 38 Euro unter dem Durchschnitt der umliegenden Kommunen. Aktuell sind 207 Hunde als Ersthund und 30 Hunde als Zweit- oder Zwingerhund angemeldet.
Nach Ansicht der Verwaltung ist nach rund 30 Jahren eine Erhöhung für den Ersthund erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt, den Steuersatz für den ersten Hund zum 1. Januar 2027 von bisher 72 auf 120 Euro anzuheben. Mit der Anpassung soll eine angemessene und zeitgemäße Höhe der Hundesteuer erreicht werden. Gleichzeitig werden die in den vergangenen Jahren gestiegenen Aufwendungen der Gemeinde, insbesondere im Bereich der Hundekotentsorgung und Infrastruktur, teilweise berücksichtigt. Die jährlichen Mehreinnahmen betragen dadurch rund 10000 Euro. Seit dem Jahr 2017 hat die Gemeinde im gesamten Gemeindegebiet insgesamt 17 Hundekotmülleimer mit Hundekotbeuteln aufgestellt. Für Abschreibung, Leerung, Entsorgung sowie die Bereitstellung der Hundekotbeutel entstehen der Gemeinde hierdurch jährliche Kosten in Höhe von rund 9000 Euro. Verwaltung und Gemeinderat sei bewusst, dass die Anpassung für die betroffenen Hundehalterinnen und Hundehalter eine spürbare Erhöhung darstellt. Aufgrund der seit vielen Jahren unveränderten Steuersätze hält die Verwaltung die Anpassung dennoch für sachlich gerechtfertigt und notwendig. pm