Hygieneskandal: Bewährungsstrafe für Ex-Geschäftsführer

dpa/lsw Mannheim. Im Prozess um einen Hygieneskandal am Mannheimer Klinikum hat das Landgericht Mannheim den ehemaligen Klinik-Geschäftsführer zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Er habe als Betreiber von Medizinprodukten gegen das Medizinproduktegesetz in besonders schwerem Fall verstoßen und zwischen 2007 und 2014 die Gesundheitsgefährdung von Tausenden Patienten in Kauf genommen, argumentierte das Gericht am Montag. Drei Monate der Strafe gelten als vollstreckt. Überdies soll der 72-Jährige 75 000 Euro an verschiedene Projekte des Uniklinikums zahlen. Der Mann habe Aufgaben für die Beseitigung gravierender Mängel bei der Sterilisierung an Untergebene delegiert, die davon kaum Ahnung hatten und die er nicht kontrollierte.

Hygieneskandal: Bewährungsstrafe für Ex-Geschäftsführer

Ein Justizmitarbeiter schließt die Tür zu einem Verhandlungssaal. Foto: Patrick Pleul/zb/dpa/Symbolbild

Sein Verteidiger kündigte Rechtsmittel an. „Das Urteil ist so falsch wie ein Urteil nur sein kann.“ Das Gericht habe den Fokus auf Vorsatz zuungunsten der Fahrlässigkeit gelegt, kritisierte er. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich hingegen zufrieden mit dem Urteil, hatte sie doch auf zwei Jahre auf Bewährung plädiert.

Berichte über Operationen mit verunreinigtem Besteck hatte die Uniklinik Ruf, Patienten und Millionen-Einnahmen gekostet.

© dpa-infocom, dpa:210426-99-359441/5