Hygieneskandal: Staatsanwaltschaft für Bewährungsstrafe

dpa/lsw Mannheim. Im Prozess um einen Hygieneskandal am Mannheimer Klinikum hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung für den ehemaligen Geschäftsführer vorgeschlagen. Die Bewährungszeit für den vor dem Landgericht Mannheim angeklagten Pensionär soll drei Jahre betragen. Er soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft überdies eine Geldauflage von 25 000 Euro bezahlen.

Hygieneskandal: Staatsanwaltschaft für Bewährungsstrafe

Eine goldfarbene Justitia-Figur. Foto: Britta Pedersen/ZB/dpa/Symbolbild

Der Verteidiger beantragte am Donnerstag, das Verfahren einzustellen, da seinem Mandanten nur Fahrlässigkeit vorzuwerfen sei und die fahrlässige Tat verjährt sei. Der Angeklagte hatte sich damit gerechtfertigt, dass er von den ihm unterstellten Führungskräften nicht über Missstände informiert worden sei. Das Urteil wird am 26. April verkündet.

Der Angeklagte muss sich wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Medizinproduktegesetz verantworten. Laut Staatsanwaltschaft hat er durch seine Untätigkeit gegenüber Hygieneverstößen zwischen 2007 und dem Ausscheiden 2014 sehr viele Menschen gefährdet. Immerhin würden an der Klinik jährlich 18 000 Eingriffe vorgenommen. Nach Ansicht der Anklage hat der Verwaltungswirt bewusst Maßnahmen unterlassen, um zu verhindern, dass unzureichend sterilisierte OP-Instrumente eingesetzt wurden. Folge seien Schmutz und Rost an OP-Bestecken gewesen.

Das Mannheimer Universitätsklinikum mit rund 5000 Mitarbeitern ist nach eigenen Angaben bundesweit das einzige in kommunaler Hand: Während die Fakultät der Universität Heidelberg und damit dem Land zugerechnet wird, gehört die Krankenversorgung zur Stadt.

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