Hygieneskandal: Urteil gegen Ex-Geschäftsführer erwartet

dpa/lsw Mannheim. Dreckiges OP-Besteck - für Patienten ein Alptraum. Doch solche Zustände sollen vor vielen Jahren im Mannheimer Klinikum geherrscht haben. Dessen früherer Geschäftsführer steht vor Gericht und erwartet sein Urteil.

Hygieneskandal: Urteil gegen Ex-Geschäftsführer erwartet

Landgericht Mannheim. Foto: picture alliance / dpa / Archivbild

Im Prozess um einen Hygieneskandal am Mannheimer Klinikum wird das Landgericht Mannheim heute (13.00) sein Urteil verkünden. Dem ehemaligen Klinik-Geschäftsführer wird vorgeworfen, Hygieneverstößen nicht ausreichend nachgegangen zu sein. Es geht unter anderem um rostiges OP-Besteck. Die Staatsanwaltschaft hat eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung beantragt. Die Bewährungszeit für den Pensionär soll drei Jahre betragen. Er muss nach dem Willen der Staatsanwaltschaft überdies eine Geldauflage von 25 000 Euro bezahlen.

Der Verteidiger beantragte, das Verfahren einzustellen, da seinem Mandanten nur Fahrlässigkeit vorzuwerfen sei und die fahrlässige Tat verjährt sei. Der Angeklagte hatte sich damit gerechtfertigt, dass er von den ihm unterstellten Führungskräften nicht über Missstände informiert worden sei. Er muss sich wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Medizinproduktegesetz verantworten.

Laut Staatsanwaltschaft hat er durch die Untätigkeit zwischen 2007 und seinem Ausscheiden 2014 sehr viele Menschen gefährdet. Immerhin würden an der Klinik jährlich 18 000 Eingriffe vorgenommen. Nach Ansicht der Anklage hat der Verwaltungswirt bewusst Maßnahmen unterlassen, um zu verhindern, dass unzureichend sterilisierte OP-Instrumente eingesetzt wurden. Folge seien Schmutz und Rost an OP-Bestecken gewesen.

Der Vorsitzende Richter hatte in einem rechtlichen Hinweis seine über die Argumentation der Staatsanwaltschaft hinausgehende Einschätzung bekannt gegeben; demnach geht er von aktivem Tun und nicht nur Unterlassung aus.

Das Mannheimer Universitätsklinikum mit rund 5000 Mitarbeitern ist nach eigenen Angaben bundesweit das einzige in kommunaler Hand: Während die Fakultät der Universität Heidelberg und damit dem Land zugerechnet wird, gehört die Krankenversorgung zur Stadt.

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