Der Rapper Haftbefehl und seine Frau Nina Anhan bei der Premiere der Netflix-Doku im Oktober 2025.
Von Theresa Schäfer
Nachdem der Rapper Haftbefehl vergangene Woche wegen gesundheitlicher Probleme geplante Shows absagen musste, hat sich am Sonntag seine Ehefrau Nina Anhan zu seinem Gesundheitszustand geäußert: „Ich bin positiv gestimmt, es wird alles gut werden“, sagte die 36-Jährige unserer Zeitung am Rande des Events „Face of Germany“ im Stuttgarter Restaurant Malo.
Nina Anhan saß bei dem Pre-Event am Sonntagnachmittag in der Jury – unter anderem mit Gudrun Nopper, der Frau des Stuttgarter Oberbürgermeisters, und dem Magier Thorsten Strotmann.
Haftbefehl, der mit bürgerlichem Namen Aykut Anhan heiß, hätte im Oktober in Düsseldorf und Berlin auf der Bühne stehen sollen. Haftbefehls Bruder, der auch als Rapper Capo bekannt ist, machte auf Instagram öffentlich, dass sich Haftbefehl unter ärztlicher Aufsicht befinde und sich voll und ganz auf seine Gesundheit konzentrieren müsse. Man habe als Familie entschieden, „seine angesagten Konzerte abzusagen“. Details zu Haftbefehls Gesundheitszustand nannte er nicht.
Haftbefehl-Management äußert sich
Am vergangenen Mittwoch äußert sich auch das Management des Rappers zu seinem Zustand. „Aykut geht es von Tag zu Tag besser, und er gewinnt zunehmend an Kraft“, sagten sein Manager Erfan Bolourchi und sein Bruder Cem Anhan auf Anfrage der dpa.
Der Musiker kämpft seit längerem mit gesundheitlichen Problemen. Bereits im Juni hatte der 40-Jährige nach mehreren kurzfristig abgesagten Festivalauftritten eine Pause angekündigt und sich aus der Öffentlichkeit zurückgezogen. Zuvor waren mehrere Termine abgesagt worden. Zur Begründung hatte Haftbefehl damals auf die Netflix-Doku über ihn verwiesen, in dem er offen über Drogensucht und die Folgen seines Kokainkonsums berichtet hatte. Die dadurch entstandene Aufmerksamkeit habe ihn zusätzlich stark belastet. Der Rapper kommt aus Offenbach in Hessen und lebt mit seiner Familie in der Region Stuttgart.
Nina Anhan am Samstagabend in Stuttgart.