Illegaler Hawala-Geldtransfer: Mann zu Haft verurteilt

dpa/lsw Mannheim. Ein Mann ist wegen unerlaubten Geldtransfers im sogenannten Hawala-System zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Die Richter der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Mannheim sahen es am Dienstag als erwiesen an, dass er sich als Mitglied einer kriminellen Vereinigung unerlaubter Zahlungsdienstleistungen schuldig gemacht habe. Die Kammer geht von 124 Fällen aus, in denen über acht Millionen Euro am deutschen Bankensystem vorbei ins Ausland verschickt wurden. Seine Provision betrug dabei 20 000 Euro. Die Kammer blieb beim Strafmaß leicht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von drei Jahren Haft. Die Verteidigung plädierte auf zwei Jahre auf Bewährung.

Illegaler Hawala-Geldtransfer: Mann zu Haft verurteilt

Blick auf das Gebäudes des Landgerichts in Mannheim. Foto: picture alliance / dpa/Archivbild

Dem Syrer hatte die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, sich in einem auf Dauer angelegten Banknetzwerk ohne staatliche Kontrolle und Erlaubnis - dem sogenannten Hawala-Banking - betätigt zu haben. Dabei handelt es sich um eine Geldüberweisung per Internet auch ohne Geldwäscheprüfung. Oftmals gehen die Transfers ohne Zeitverzug in die Türkei und arabische Länder.

Zum Prozessauftakt hatte der Syrer die Taten eingeräumt und geschildert, wie er zunächst das Hawala-System genutzt habe, um seinen betagten Eltern Geld aus Deutschland zukommen zu lassen. So sei er mit den Organisatoren dieser Praxis in Berührung gekommen. Diese „Geldhändler“ hätten ihn angeworben, damit er Bargeld in Deutschland und der Schweiz einsammelte. Ziel sei es gewesen, dieses Geld in einem inländischen Geldtopf zusammenzuführen. Nach Austausch entsprechender Nachrichten - in diesem Fall per Nachrichtendienst WhatsApp - seien die entsprechenden Beiträge aus einem wiederum im Ausland befindlichen Geldtopf ausgezahlt worden.