Im Rems-Murr-Kreis rechtzeitig Führerscheine umtauschen und beantragen

Um im nicht europäischen Ausland Auto fahren zu können, müssen Autofahrer einen internationalen Führerschein beantragen.

Im Rems-Murr-Kreis rechtzeitig Führerscheine umtauschen und beantragen

Symbolfoto: Mario Hoesel - stock.adobe.com

Rems-Murr. Wer in den Sommerferien die EU verlässt und in Nicht-EU-Ländern gerne im Straßenverkehr unterwegs sein möchte, benötigt einen internationalen Führerschein. Dieser kann bei der Führerscheinstelle des Landratsamts beantragt werden, darüber informiert das Waiblinger Landratsamt. Er kann ohne lange Wartezeiten direkt mitgenommen werden.

Um einen internationalen Führerschein zu beantragen, muss online ein Termin bei der Führerscheinstelle des Landratsamts gebucht werden. Um das Dokument auszustellen, benötigt die Behörde einen gültigen Identitätsnachweis (etwa einen Personalausweis oder Reisepass), ein biometrisches Lichtbild und einen gültigen Führerschein.

Das Online-Terminbuchungsportal und eine Zusammenfassung aller wichtigen Informationen rund um den internationalen Führerschein sind auf der Website der Führerscheinstelle hinterlegt. Diese findet sich auf der Homepage des Landratsamts unter dem Suchbegriff „internationaler Führerschein“. Die Kosten für den internationalen Führerschein belaufen sich auf 16 Euro; er wird für drei Jahre ausgestellt.

Führerscheinumtausch online beantragen

Um Bearbeitungszeiten beim Führerscheinumtausch zu verkürzen, kann dieser online beantragt werden. Da Ende des Jahres mit vielen Anträgen gerechnet wird, empfiehlt die Führerscheinstelle, bereits jetzt den Umtausch zu beantragen. Der Online-Antrag ist auf der Kreis-Website unter dem Suchbegriff „Umtausch eines alten Führerscheins“ zu finden. Als Erstes ist ein Identitätsnachweis erforderlich. Hierbei bestehen zwei Möglichkeiten: mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und PIN oder, falls man die Online-Funktion auf dem Ausweis nicht aktiviert hat, reicht ein Foto vom Personalausweis oder Reisepass. Außerdem werden ein biometrisches Passbild in digitaler Form sowie der aktuelle Führerschein als Scan oder Foto benötigt. Online kann mit Kreditkarte oder Paypal bezahlt werden. Eine Barzahlung oder Zahlung auf Rechnung ist nicht möglich.

Sobald der Kartenführerschein der Fahrerlaubnisbehörde vorliegt, wird die Bürgerin oder der Bürger bezüglich der Abholung per Post informiert. Dann kann ein Termin für die Abholung bei der Fahrerlaubnisbehörde oder wahlweise auf dem Rathaus vereinbart werden. Um den neuen Führerschein zu erhalten, muss der alte entweder eingezogen oder entwertet werden.

Wer den Umtausch lieber in Papierform beantragen möchte, kann das ausgefüllte Formular an die Führerscheinstelle des Landratsamts senden oder in der Gemeindeverwaltung abgeben. Die Vordrucke liegen in allen Rathäusern oder sind auf der Website des Kreises zu finden. lra

Hinweis zu Umtauschfristen

Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 Führerscheine, die von 1999 bis 2001 ausgestellt wurden, mussten bis 19.01.2026 umgetauscht werden.

Ausstellungsjahre 2002 bis 2004 Bis zum 19. Januar 2027 müssen alle Kartenführerscheine mit dem Ausstellungsjahr 2002 bis 2004 umgetauscht werden.

Infos dazu Das Ausstellungsdatum ist vorne auf dem Führerschein unter 4a zu finden. Zukünftige Umtauschfristen stehen auf der Homepage des Rems-Murr-Kreises.