Im schweren Schicksal vereint

Pärchen wegen verschiedener Delikte vor dem Amtsgericht – Sie kommt mit Bewährung davon, er muss Jugendstrafe absitzen

Im schweren Schicksal vereint

Von Hans-Christoph Werner

WAIBLINGEN. Viermal greift der Staatsanwalt zu gehefteten Seiten und liest. Denn ebenso viele Anklagekomplexe sind es, die er vorträgt. Ein bunter Blumenstrauß sind die gegen den 22-Jährigen erhobenen Vorwürfe: Beleidigung, Drogenhandel, Einbruch, Diebstahl. Mit angeklagt ist die 17-jährige Freundin des Beschuldigten. Sie arbeitet gerade in der Nähe von Backnang in einem Hotel als Zimmermädchen. Sehen können sich die beiden im Moment nicht. Etwas ungehalten berichtet der ehemalige Backnanger über seinen gegenwärtigen Wohnort. Kakerlakenloch nennt er sein Einzelzimmer in Stuttgart-Stammheim. Immer, wenn er in den Gerichtssaal geführt oder wieder hinausgeleitet wird, versäumt er nicht, mit seiner Geliebten Zärtlichkeiten auszutauschen.

Nicht auf Rosen gebettet war sein bisheriger Lebensweg. Der Jugendrichter im Amtsgericht Waiblingen beginnt gern mit den Angaben zur Person. Als der Angeklagte in Danzig geboren wurde, starb der Vater. Bei den Großeltern verbrachte er die ersten Lebensjahre. Im Jahr 2000 holte ihn die Mutter nach Deutschland. Weil er mit der Mutter nicht auskommt, sehnt er sich nach einer Jugendwohngruppe. Als er in eine solche einziehen darf, ist’s nicht besser. Er schwänzt die Schule, trinkt, begibt sich in ungute Gesellschaft. Als er das Büro seines Betreuers aufbricht, erhält er zum ersten Mal eine Jugendstrafe. Allein sieben Einträge weist sein Vorstrafenregister auf. Nahezu alles ist dabei: Sachbeschädigung, Hehlerei, Diebstahl, Raub, Erpressung, Körperverletzung. Längere Zeit sitzt er in Adelsheim ein. Hier kann er, von Prüfungsangst befreit, seinen Hauptschulabschluss nachholen.

Wieder draußen versucht er verzweifelt, Arbeit zu finden. Es gelingt, aber dann erfährt ein Mitarbeiter von seiner „Karriere“ und er flieg wieder raus. Eine Zeit lang ist er obdachlos und geht dennoch täglich zur Arbeit. Er nächtigt in einem abbruchreifen Haus, duscht bei einem Bekannten.

Als er seine Freundin kennenlernt, kann die ihm finanziell nicht großartig aushelfen. Der Liebe wegen hilft sie ihm auf andere Art. In Fellbach steigt er über den Zaun eines Getränkemarktes und reicht ihr Leergut herüber. In benachbarten Geschäften wird das zu Geld gemacht. Aber das ist nur eine der Vorhaltungen, die er sich vom Staatsanwalt anhören muss.

Acht Marihuana-Verkäufe werden ihm zur Last gelegt. Dann ist da noch der Einbruch in ein Haus in der Wilhelmstraße. Bargeld und Schmuck, allerdings zum großen Teil wertlos, konnte er erbeuten. Und an den im Haus befindlichen Getränken hat er sich gütlich getan. Davor lag ein Ausraster in einem Haus in Fellbach. Nachbarn hatten die Polizei alarmiert, weil wildes Geschrei eine Wohnung erfüllte. Als er die Polizeibeamten sieht, wird der 22-Jährige ausfällig, gebraucht das polnische Wort „Kurba“. Sein Verteidiger betont, dass sein Mandant damit nicht die Polizistinnen (insgesamt drei Streifenwagen waren gerufen worden) herabsetzen wollte. Das Wort bedeute zwar „Nutte“, sei aber in Polen allgemein gebräuchliche Unmutsäußerung. Der Richter sieht von einer tieferen Erörterung der Bedeutungsnuancen ab. Solches oder auch anderes, so meint er, sagt man nicht.

Erst eine Pflegefamilie, dann eine Wohngruppe, dann zur Mutter

Die Freundin des Angeklagten hat keinen einfacheren Lebensweg gehabt. Im Weissacher Tal aufwachsend erlebt sie die Trennung der Eltern. Erst kommt sie in eine Pflegefamilie, dann in eine Wohngruppe, dann wieder zur Mutter. Als sie 16 ist, sagt ihr die Mutter, dass sie zu ihrem Freund ziehen will und keinen Platz für die Tochter habe. So beginnt auch für sie eine verzweifelte Wohnungssuche. Ihr momentaner Arbeitgeber hat ihr dann etwas zur Verfügung gestellt. Auch die junge Frau hat sich schon zwei Einträge im Bundeszentralregister eingehandelt. Als sie sich am Leergutdiebstahl beteiligt, stand sie von ihrer letzten Verurteilung her noch unter Bewährung.

Der Staatsanwalt sieht die Anklageschrift bestätigt, fordert für den Angeklagten vier Jahre Jugendstrafe, für seine Komplizin neun Monate auf Bewährung. Der Verteidiger des Angeklagten hat große Zweifel an einem der Zeugen. Er sieht den Einbruch nicht als erwiesen an, verweist auf die Geständigkeit seines Mandanten. Eine Strafe, so sagt er, muss von Auflagen umgeben sein, die Zukunft eröffnen. Auch die Verteidigerin der 17-Jährigen legt sich ins Zeug. Ist die Tat ihrer Mandantin Bewährungsbruch, da doch zur Zeit der neuen Tat das Urteil zum Vorhegenden schriftlich noch nicht vorlag? Und lobt im Übrigen die Disziplin der jungen Frau. Sie versuche, ihrem Leben eine neue Richtung zu geben.

Das Urteil des Schöffengerichts bleibt, was die Angeklagte angeht, beim Antrag der Staatsanwaltschaft. Allerdings kommen 30 Stunden gemeinnützige Arbeit hinzu. Der Angeklagte erhält drei Jahre und drei Monate Jugendstrafe. Weil hier eine frühere Strafe miteingerechnet ist und auch die U-Haft abzuziehen ist, hat er die Hoffnung, in zehn Monaten seine Entlassung beantragen zu können.

Sichtlich enttäuscht ist der Angeklagte von dem Urteilsspruch und fängt an, den mit Verurteilungen seiner Kameraden in Stammheim zu vergleichen. Um ihm zumindest etwas Trost angedeihen zu lassen, weist der Richter darauf hin, dass seine Freundin ihn in Stammheim besuchen dürfe. Sobald das Urteil rechtskräftig ist. Während die Justizbeamten für die Rückfahrt schon bereitstehen, tauscht er mit seiner Unterstützerin noch reichlich Zärtlichkeiten aus.