Imker und Blumen-Insel hadern mit Volksbegehren

dpa/lsw Stuttgart. Gegen das geplante Volksbegehren für den Artenschutz mehren sich die Bedenken - ausgerechnet bei Imkern und Blumen-Liebhabern.

Imker und Blumen-Insel hadern mit Volksbegehren

Eine Biene sammelt bei sonnigem Wetter Pollen von einer Blüte. Foto: Monika Skolimowska/Archivbild

Die Imker im Land fürchten negative Konsequenzen vom geplanten Volksbegehren gegen das Artensterben. „Einige Dinge sind nicht so, wie man sie sich vorstellt“, sagte Ulrich Kinkel, Präsident des Landesverbands Württembergischer Imker, auf Nachfrage. Die Initiatoren fordern unter anderem den stärkeren Schutz für Streuobstwiesen - die Imker fürchten deshalb einen Platzverlust für ihre Bienenvölker. Kinkel kritisiert schwammige Formulierungen in dem Entwurf. Es gehe daraus nicht hervor, ob die Streuobstwiesen unter Naturschutz gestellt werden sollen. „Dann müssten wir abwandern und raus aus den Naturschutzgebieten“, sagte er. Das würde zu geringerer Bestäubung und weniger Früchten führen.

Die Initiatoren hätten sich nicht in Verbindung gesetzt mit den Imkern, so Kinkel. Sie müssten sich mit den Verbänden zusammensetzen, um den Entwurf zu ändern.

Ein Volksbegehren zum Schutz der Artenvielfalt ist nach Bayern nun auch in Baden-Württemberg in greifbare Nähe gerückt. Unter dem Motto „Rettet die Bienen“ wurden binnen zweieinhalb Wochen 18 000 Unterschriften gesammelt - 8000 mehr, als für den Zulassungsantrag nötig sind. Nach Angaben der Initiatoren der Vereinigung proBiene soll der Antrag am 26. Juli beim Innenministerium eingereicht werden. Ist dieser verfassungskonform und zulässig, setzt das Ministerium einen Zeitraum für das Volksbegehren fest. Dafür müsste dann jeder zehnte Wahlberechtigte in Baden-Württemberg unterschreiben - das sind etwa 770 000 Menschen. In Bayern hatten rund 1,7 Millionen Menschen - fast 18,4 Prozent der Wahlberechtigten - für einen stärkeren Artenschutz unterschrieben.

Zentrale Forderungen der Initiatoren sind der Ausbau der ökologischen Landwirtschaft auf 50 Prozent bis 2035 und die Halbierung der Pestizide. Auf ihrer Homepage fordern sie außerdem einen „wirklichen Schutz vor Abholzung“ von Streuobstwiesen. „Die übliche Pflege und Nutzung wird davon nicht beeinträchtigt“, heißt es dort.

Der Landeschef des Naturschutzbunds (Nabu), Johannes Enssle, teilte am Donnerstag mit, dass der Schutz der Streuobstbestände auch im Interesse der Imkerei liege. Man wisse aus anderen Bundesländern, in denen Streuobstwiesen bereits landesweit unter Schutz stehen, dass die Imkerei dort ausdrücklich erwünscht sei. Streuobstwiesen seien zudem wichtige, pestizidfreie Bienenweiden. „Wer die Streuobstbestände unter Schutz stellt, unterstützt damit direkt die Imkerinnen und Imker im Land“, betonte Enssle.

Die Blumeninsel Mainau zieht indes ihre bereits zugesagte Unterstützung für das Volksbegehren zurück. Die Mainau GmbH befürworte zwar die Idee und Intention der Initiative, teilte eine Sprecherin mit. „Nach intensiver Prüfung des Gesetzesentwurfs, der der Mainau GmbH zum Zeitpunkt einer ursprünglichen Unterstützungszusage noch nicht in seiner Gänze vorlag, sieht die Mainau GmbH zum jetzigen Zeitpunkt Hürden in der aktuellen Formulierung“, heißt es nun.

Die 45 Hektar große Mainau zählt zu den größten Touristenattraktionen am Bodensee. Im vergangenen Jahr besuchten laut Unternehmen rund 1,2 Millionen Menschen die Blumeninsel. Aus Sicht der GmbH besteht ein Zielkonflikt des Begehrens mit dem Ausbau der ökologischen Landwirtschaft, da unter die Definition „Pestizide“ auch die im biologischen Anbau zugelassenen Pflanzenschutzmittel fallen würden. Als Mitglied bei Bioland und Produzent im Obstbau habe sich die Mainau GmbH entschlossen, die zugesagte Unterstützung zurückzunehmen. Die Mainau fordere nun einen fachlichen Austausch aller Beteiligten.

Auch die Regierungsparteien Grüne und CDU betrachten das Volksbegehren teils mit Skepsis. Die Auswirkungen einzelner Maßnahmen müssten vertieft geprüft und deren Tragweite bewertet werden, heißt es in einem Antrag der CDU-Fraktion an das grün geführte Umweltministerium. Aus Sicht des agrarpolitischen Sprechers der Grünen-Landtagsfraktion, Martin Hahn, droht den Ökobauern ein ruinöser Preiswettbewerb. Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz sagte hingegen im Gespräch mit dem „Main-Echo“ am Donnerstag, dass er das Begehren als Bürger unterschreiben würde.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte am Dienstag gesagt, das Innenministerium müsse erst einmal prüfen, ob das Begehren verfassungsrechtlich zulässig sei. „Erst wenn es eingereicht ist, werden wir uns dann als Landesregierung dazu positionieren.“ Er begrüße, dass sich die Menschen für diese Fragen engagierten. „Aber es ist auch klar, dass wir in einzelnen Punkten manches anders sehen.“