In Diskussion: Tempo 50 auf dem Autobahnzubringer in Aspach

Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Aspach zeigt eine hohe Belastung vieler Anwohner auf, vor allem in Großaspach. Mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Ortsdurchfahrt und – wenn möglich – auf der Landesstraße soll Abhilfe geschaffen werden.

In Diskussion: Tempo 50 auf dem Autobahnzubringer in Aspach

Bisher gilt nur im Kreuzungsbereich auf dem Autobahnzubringer Tempo 50. Geht es nach dem Aspacher Gemeinderat, so soll die Geschwindigkeitsbegrenzung auf den ganzen Bereich zwischen den Ortseinfahrten von Großaspach ausgeweitet werden. Foto: Alexander Becher

Von Lorena Greppo

Aspach. Gute und schlechte Nachrichten hatte Dafni Markopoulou vom Büro Planung und Umwelt in Stuttgart in der jüngsten Sitzung des Aspacher Gemeinderats im Gepäck. Die schlechte: Zahlreiche Aspacherinnen und Aspacher sind durch Verkehrslärm stark betroffen, vor allem in Großaspach, aber auch in Kleinaspach und Rietenau. Die gute: Durch diese Ergebnisse in der neusten Stufe des Lärmaktionsplans (LAP) hat die Gemeinde eine Handhabe, um dagegen vorzugehen. Denn zu den vorgeschlagenen Methoden, um den Lärm zu mindern, gehören die Geschwindigkeitsbegrenzungen innerorts auf Tempo 30 sowie auf Tempo 50 auf dem Autobahnzubringer. Nachdem Oppenweiler auf diese Weise eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Kilometer pro Stunde auf der B14 erwirkt hatte, schöpft man auch in Aspach Hoffnung.

Markopoulous Ausführungen zeigten auf, wo die Lärmschwerpunkte im Gemeindegebiet liegen: Die Wohngebäude entlang der Kreisstraßen in Großaspach (Heilbronner Straße, Strümpfelbacher Straße und Backnanger Straße) sind stark betroffen ebenso wie jene entlang des Autobahnzubringers zwischen den Ortseinfahrten von Großaspach. An fast allen Gebäuden entlang dieser Strecken überschreiten die errechneten Werte die Beurteilungspegel von 65 Dezibel (A) tagsüber und 55 Dezibel (A) nachts. In Kleinaspach gilt dies für die Gebäude entlang der L1118 (Kirchberger Straße beziehungsweise Oberstenfelder Straße), in Rietenau sind mehrere Gebäude entlang der August-Lämmle-Straße betroffen.

Lärmschutzwände scheiden aus

Was also kann man tun? Das Büro Planung und Umwelt schlägt als primäre Strategie vor, die Emissionen an der jeweiligen Quelle zu senken. Dazu gehören Umfahrungen, Geschwindigkeitsbegrenzungen oder die Aufbringung eines lärmarmen Fahrbahnbelags. Die sekundäre Strategie wäre, den Lärm an der Ausbreitung zu hindern, etwa durch Schallschutzwände oder Schallschutzfenster. Im LAP heißt es: „Aufgrund der innerörtlichen Situation entlang der Lärmschwerpunkte lassen sich in diesen Bereichen nur straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen wie zum Beispiel Geschwindigkeitsbeschränkungen sinnvoll umsetzen.“ Lärmschutzwände scheiden aus städtebaulichen Gründen aus. Durch Geschwindigkeitsbegrenzungen hingegen verbessere sich die Lärmsituation erkennbar, das sei rechnerisch überprüft worden. Ein Schallschutzfensterprogramm für alle Gebäude, die auch nach der Umsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzung Fassadenpegeln oberhalb der Sanierungswerte ausgesetzt sind, sei als ergänzende Maßnahme sinnvoll, so Markopoulou.

Zur Verwunderung einiger Gemeinderäte spielte Allmersbach am Weinberg im LAP keine größere Rolle. Laut Markopoulou seien nur wenige Gebäude belastet, weswegen es schwierig sei, an dieser Stelle Lärmminderungsmaßnahmen anzusetzen. Das konnte sich Joachim Goller (FWA) beim besten Willen nicht vorstellen und bestand darauf, dass dieser Sachverhalt noch einmal eingehend geprüft wird. „Wir alle kennen die Ortsdurchfahrt in Allmersbach, vor allem wenn die Gastronomie geöffnet hat“, führte er an und erntete Zustimmung aus den Reihen der Gemeinderäte.

„Wir ringen schon lange um eine Grundlage, um unsere Bedenken zu Gehör zu bringen“, bilanzierte Bürgermeisterin Sabine Welte-Hauff nach dem Vortrag. Diese habe man nun bekommen. Dem schlossen sich auch die Gemeinderäte an. Manuela Gassmann-Habele (FWA) sagte: „Das sieht nach einem Gutachten aus, das auch etwas bringt.“ Sie habe den Eindruck, dass die Gemeinde damit eine Chance auf Veränderungen habe. Wolfgang Schopf (SPD/Aspacher Demokraten) rief gar aus, dass er das Gremium auf einen Rostbraten einlade, wenn tatsächlich Tempo 50 auf einem größeren Abschnitt der L1115 gelten sollte. Diesbezüglich dämpfte Sachgebietsleiterin Carolin Scholz allerdings die Erwartungen: „Ich bin optimistisch, was Tempo 30 in den Ortsdurchfahrten angeht. Bei der L1115 müssen wir schauen, aber wir werden es natürlich versuchen.“

Ein heißer Tipp für die Verwaltung

Dafni Markopoulou gab der Verwaltung auch gleich noch einen Tipp mit auf den Weg. Ihrer Erfahrung nach wehre sich vor allem der ÖPNV gegen Geschwindigkeitsbegrenzungen, weil so der Bustakt durcheinanderkomme. „Fragen Sie nach, wie schnell die Busse tatsächlich fahren.“ Denn meistens können sie innerorts gar nicht so schnell fahren, wie sie dürften.

Die Expertin regte auch noch einen weiteren, neuen Aspekt des LAP an: die ruhigen Gebiete. Denn auf Gemarkung Aspach ist der Bereich des Naturparks Schwäbisch-Fränkischer Wald nordöstlich von Aspach als lärmarm einzustufen. Zu dessen Sicherung werde die explizite Ausweisung als ruhiges Gebiet empfohlen, bei städtebaulichen oder infrastrukturellen Vorhaben müsse dies dann berücksichtigt werden.

Nachdem der Gemeinderat dem Entwurf zum Lärmaktionsplan geschlossen zustimmte, wird nun die Öffentlichkeit beteiligt. Das sei nicht verpflichtend, aber empfohlen, wie Markopoulou ausführte. Zudem wird die Verwaltung jene Behörden und Träger öffentlicher Belange unterrichten und um eine Stellungnahme bitten, welche durch die Planung betroffen sind. Mit Widerstand sei zu rechnen, doch davon will man sich in Aspach nicht beirren lassen.