Ist Verordnung für Elektro-Tretroller zu streng?

Grüne halten Mofaführerschein für überflüssig – Unternehmen planen Angebote in Stuttgart

Von Florian Gannund Norbert Wallet

Berlin/Stuttgart Nach langer Vorbereitung darf in Kürze ein weiteres E-Fahrzeug offiziell auf die Straße: der Tretroller mit Elektromotor und Akku, auch E-Skooter oder Kick-Skooter genannt. Eine entsprechende „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ soll „im Frühjahr 2019 in Kraft treten“, so das Bundesverkehrsministerium.

Motorfahrzeuge, die schneller als sechs Kilometer pro Stunde fahren, brauchen in Deutschland für öffentliche Straßen eine Betriebserlaubnis sowie eine Versicherung. Beides fehlt bei den Elektrotretrollern. Das Fahren mit einem Kraftfahrzeug ohne Zulassung ist eine Ordnungswidrigkeit, die 70 Euro kostet. Die geplante Erlaubnis soll nun nur für die Elektrotretroller gelten.

Inzwischen häuft sich Kritik an den umfangreichen technischen Vorschriften. Grünen-Verkehrsexperte Matthias Gastel kritisierte den geforderten Mofaführerschein. Auf eines weist die Polizei angesichts der beginnenden Weihnachtszeit hin: Für Kinder bleiben die Elektrotretroller verboten.

Die E-Roller dürfen mit bis zu 20 Kilometern pro Stunde auf Fahrradwegen fahren. Gibt es keinen Radweg, müssen sie auf die Straße ausweichen – oder in Ausnahmefällen auf Gehwege. Die Roller brauchen auch eine Versicherungsplakette, ähnlich wie Mofas und kleine Motorroller, Helme sind keine Pflicht. Der Fahrer muss mindestens 15 Jahre alt sein und einen Mofaführerschein oder eine andere Fahrerlaubnis besitzen.

Die Daimler-Tochter Mytaxi, der US-Vorreiter Bird und das Berliner Start-up Tier lassen durchblicken, dass sie Angebote in deutschen Städten planen. In Stuttgart gingen dazu mehrere Anfragen ein. Genutzt werden die Roller vor allem für kürzere Wege, etwa von der Wohnung zur Bahn- oder Bushaltestelle oder vom Büro zum Einkaufen ein paar Straßen weiter.