Jobcenter muss Kosten für Schulbücher bei Hartz IV tragen

dpa Kassel.

Jobcenter müssen Hartz-IV-Empfängern die Anschaffungskosten für Schulbücher erstatten, hat das Bundessozialgerichts geurteilt. Geklagt hatten zwei Familien aus Niedersachsen. Dort müssen Schüler in der Oberstufe Schulbücher kaufen. Zwar sei im Regelsatz ein Betrag für Schulbücher eingerechnet, dieser sei mit drei Euro aber zu niedrig für Länder, in denen Schüler Lernmittel selber zahlen müssten, so die Richter. Bereits das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hatte den klagenden Familien Recht gegeben.