Justizminister Wolf gegen Legalisierung von „Containern“

dpa/lsw Stuttgart. Brötchen, Nudelreste, Salatblätter - tonnenweise Essen landet im Müll. Vieles davon ist nicht verdorben. Menschen, die das weggeworfene Essen aus Containern holen, machen sich aber strafbar.

Justizminister Wolf gegen Legalisierung von „Containern“

Guido Wolf (CDU), Minister der Justiz und für Europa in Baden-Württemberg. Foto: Sebastian Gollnow/Archivbild

Der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf (CDU) hält die Legalisierung des „Containerns“ - also des Einsammelns weggeworfener Abfälle aus Abfallcontainern - für nicht zielführend. Er teile zwar das Anliegen, die Verschwendung von Lebensmitteln zu begrenzen, sagte er der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Aber man könne nicht einfach strafbares Verhalten straffrei stellen.

„Das wäre ein völlig falsches Signal, denn auch ein guter Zweck heiligt keine strafbaren Mittel“, sagte Wolf. Stattdessen brauche es Regelungen, die der Verschwendung von Lebensmitteln entgegenwirken, zum Beispiel eine Verpflichtung der Supermärkte, noch genießbare Lebensmittel an Tafeln abzugeben.

Der Verbraucherschutzexperte der Grünen im Landtag, Martin Grath, sieht das anders: „Es ist schlichtweg absurd, wenn Menschen wie Verbrecher behandelt werden, die aus der Not heraus in Supermarkt-Tonnen nach Essbarem suchen oder sich gegen massenhafte Lebensmittelverschwendung einsetzen.“ Wolfs Argumentation, man könne nicht einfach strafbares Verhalten straffrei stellen, sei politisch unredlich. „Der Gesetzgeber entscheidet, welches Verhalten strafbar ist.“ Zudem könnten Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte besser eingesetzt werden, als Menschen zu verfolgen, deren Tun von vielen als sinnvoll empfunden werde.

Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Nico Weinmann, sagte: „Eine Legalisierung des „Containerns“ löst keine Probleme, sondern schafft nur neue. Das Recht am Eigentum darf nicht ausgehöhlt werden, indem Diebstahl in derartigen Fällen legal gestellt wird.“ Gleichzeitig begrüßte Weinmann das Ziel, ein Wegwerfen von nicht verdorbenen Lebensmitteln zu verhindern und karitativ-sozialen Einrichtungen zukommen zu lassen.

Nach Berechnungen der Universität Stuttgart landen in Deutschland jährlich fast 13 Millionen Tonnen Lebensmittel im Müll. Am Mittwoch beginnt in Lübeck die Justizministerkonferenz. Auf Antrag von Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne) soll auch darüber diskutiert werden, das „Containern“ straffrei zu machen. Bisher kann es juristisch als Diebstahl und Hausfriedensbruch gewertet werden - je nach den Umständen.

Der Hamburger Vorschlag sei nicht zu Ende gedacht, kritisierte Wolf. Sonst könnte jeder in fremdes Eigentum einbrechen und dort nach weggeworfenen Lebensmitteln suchen, ohne strafrechtliche Sanktionen befürchten zu müssen, heißt es aus seinem Ministerium zur Begründung. Außerdem könnten Staatsanwaltschaften und Gerichte in geeigneten Fällen durchaus von einer Anklage absehen oder das betreffende Verfahren einstellen.