K.o.-Tropfen werden in ein Glas geschüttet (Symbolfoto). Der Bundestag hat jetzt eine Verschärfung der Rechtslage und Strafen beschlossen.
Von Markus Brauer
Der Einsatz sogenannter K.-o.-Tropfen wird künftig härter bestraft. Wer die gefährlichen Substanzen für eine Vergewaltigung oder einen Raub benutzt, soll mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen müssen. Das hat der Bundestag beschlossen. Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Linken und Grünen haben für die Reform gestimmt. Lediglich die AfD hat sich enthalten.
K.-o.-Tropfen sollen in Zukunft rechtlich wie eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug eingestuft werden. Dazu sagt Sonja Eichwede, stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende: „Wer K.-o.-Tropfen einsetzt, um eine Frau zu vergewaltigen, überschreitet jede Grenze unseres Rechtsstaats. Solche Täter gehören auch mindestens fünf Jahre in Haft.“
Reaktion auf BGH-Urteil
Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Dieser hatte im Jahr 2024 geurteilt, dass K.-o.-Tropfen nicht als gefährliches Werkzeug im Sinne des Strafgesetzbuches zu verstehen seien. Bislang gilt daher in solchen Fällen eine Mindeststrafe von drei statt fünf Jahren.
Der Einsatz der Substanzen sei aber mit Fällen besonders schwerer sexueller Übergriffe vergleichbar, hieß es zur Begründung im Gesetz. „Wir schließen diese Lücke. Wir sagen: ein Tropfen, fünf Jahre“, erklärt Eichwede.
Die Abgeordnete Susanne Hierl (CSU) ergänzt: „Der Einsatz von K.-o.-Tropfen und vergifteten Substanzen, das ist eine besonders grausame Art, wie man Menschen zu einer Tatbegehung gezielt wehrlos macht.“
Opposition: Reform geht nicht weit genug
Bei der Strafverfolgung gibt es jedoch Herausforderungen: Die K.-o.-Mittel sind oft nur wenige Stunden im Körper nachweisbar. Das würde von Tätern ausgenutzt, betont Luke Hoß (Die Linke). Es sei zwar richtig, das Strafmaß anzupassen. „Aber dabei dürfen wir nicht stehen bleiben.“ Er fordert mehr Aufklärung. Lena Gumnior (Grüne) merkte an, es fehle an erreichbaren Anlaufstellen und verlässlichen Strukturen für Opfer. „Daran ändert der vorliegende Entwurf nichts.“
Knuth Meyer-Soltau (AfD) nennt die Änderungen symbolisch. „Sorgen Sie für flächendeckende toxikologische Schnelltests und schaffen Sie verlässliche Standards zur gerichtsverwertbaren Spurensicherung in den Kliniken.“
Was sind K.o.-Tropfen?
K.-o.-Tropfen – auch Knock-out-Tropfen – sind eine Gruppe verschiedener betäubender Substanzen und Medikamente, die Tätern dazu dienen, Menschen heimlich wehrlos, willenlos oder bewusstlos zu machen. Diese Stoffe werden in den meisten Fällen unbemerkt in Bars, Klubs oder auf Feiern in Getränke oder Speisen gemischt, um anschließend Raub- oder Sexualdelikte – sogenannte Date Rapes – zu begehen.
Welche Substanzen werden häufig verwendet?
Verwendet werden verschiedene Stoffe, die als K.‑o.-Tropfen missbraucht werden:
Wie wirken K.-o.-Tropfen?
Das Gefährliche an K.-o.-Tropfen ist, dass sie in Flüssigkeiten meist völlig farb- und geruchlos sowie nahezu geschmacksneutral sind. Manchmal schmecken sie minimal salzig oder seifig, was in einem süßen oder alkoholischen Drink jedoch kaum auffällt.
Wie wirken die Tropfen auf den Organismus?
Die Wirkung setzt sehr schnell ein – meist innerhalb von 10 bis 20 Minuten – und hält über mehrere Stunden an.
Wie können K-.o.-Tropfen nachgewisen werden?
K.-o.-Tropfen werden vom Körper schnell abgebaut. Im Blut sind Substanzen wie GHB oft nur 3 bis 4 Stunden, im Urin maximal 12 Stunden verlässlich nachweisbar. Bei einem Verdacht muss deshalb so schnell wie möglich eine Urin- oder Blutprobe in einer Klinik oder bei der Polizei gesichert werden.
Mit dpa-/AFP-Agenturmaterial