Kabinett beschließt neue Cybersicherheitsstrategie

dpa Berlin. Bessere Koordination von Bund und Ländern, eine frühere Einbindung des Bundesamts für Iformationstchnik und neue Meldewege für Unternehmen - das und mehr sieht die neue Cybersicherheitsstrategie vor.

Kabinett beschließt neue Cybersicherheitsstrategie

Ein Netzwerk-Kabelstecker in der Netzwerkzentrale einer Firma. Die Bundesregierung will Unternehmen besser vor Cyberattacken schützen. Foto: Felix Kästle/dpa

Das Bundeskabinett hat für die kommenden fünf Jahre eine neue Strategie für Cybersicherheit beschlossen. Dabei geht es um den Schutz von Behörden, Kritischer Infrastruktur, Unternehmen und Bürgern vor Cyberattacken.

In dem Papier, das am Mittwoch verabschiedet wurde, weist die Regierung auf die gestiegene Bedrohung hin. Um Daten der Bundesbehörden zu schützen, soll demnach künftig sichergestellt werden, „dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) frühzeitig in Digitalisierungsvorhaben des Bundes eingebunden wird“. Außerdem sollen durch klar benannte Meldewege rechtliche Unsicherheiten bei der Aufdeckung von IT-Schwachstellen bei Unternehmen ausgeräumt werden.

„Die Zahl der Cyberattacken nimmt zu, die Angriffe werden ausgefeilter, die potenziellen Schäden immer größer“, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg. „Da der Cyberraum keine Ländergrenzen und Verwaltungsebenen kennt, müssen Bund und Länder noch intensiver bei der Abwehr von Cybergefahren zusammenarbeiten“, mahnte der CDU-Politiker. Nur wenn es gelinge, die Risiken zu minimieren, könnten sich die Vorteile der Digitalisierung voll entfalten.

Die Bundesregierung hatte 2011 eine erste Cybersicherheitsstrategie vorgelegt, die 2016 fortgeschrieben wurde. Die ressortübergreifende Cybersicherheitsstrategie 2021 setzt den Rahmen für die kommenden fünf Jahre. In dem Dokument geht es auch um mögliche neue Befugnisse für staatliche Stellen.

So heißt es, es sei „unter anderem zu prüfen, ob Ermittlungsmaßnahmen, wie Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung, auch für die Ermittlung von Computerdelikten zur Verfügung stehen sollten“. Zudem sollen die geltenden strafrechtlichen Regelungen im Bereich des Computerstrafrechts auf Reformbedarf überprüft werden. Konkreter wird es an dieser Stelle aber nicht. Denn das wird dann eine Entscheidung für die nächste Regierung sein.

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