Kabinett bringt neue Mietpreisbremse auf den Weg

dpa/lsw Stuttgart. Voraussichtlich vom 1. Juni an soll in Baden-Württemberg die neue Mietpreisbremse gelten. Die Regierung hat die entsprechende Verordnung auf den Weg gebracht, wie das Wirtschaftsministerium am Mittwoch in Stuttgart mitteilte. Künftig soll in 89 Städten und Gemeinden im Südwesten gelten, dass die Miete bei Neuverträgen nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. „Mit unserer neuen Mietpreisbremse wollen wir Mieterhaushalte entlasten und so der Gefahr entgegenwirken, dass Gering- und Normalverdiener aus den Innenstädten verdrängt werden“, sagte Ministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU).

Kabinett bringt neue Mietpreisbremse auf den Weg

Baden-Württembergs Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut. Foto: Marijan Murat/dpa

Bisher galt die Regelung in 68 Kommunen. Das Landgericht Stuttgart hatte sie allerdings wegen eines Formfehlers beim Erlass im Jahr 2015 für unwirksam erklärt. In der neuen sogenannten Gebietskulisse, in der die Mietpreisbremse dann gilt, lebt laut Ministerium ein gutes Drittel der Bevölkerung.

Ebenfalls in den 89 Kommunen sollen künftig neue Verordnungen für die sogenannte Kappungsgrenze und für die verlängerte Kündigungssperrfrist gelten. Die Kappungsgrenzenverordnung beschränkt die Anhebung von Bestandsmieten auf maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren - üblicherweise sind es 20. Bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen darf Mietern statt nach den üblichen drei Jahren erst nach fünf Jahren wegen Eigenbedarfs gekündigt werden.

Das Kabinett beschloss zudem eine Novellierung des Wohnraumförderungsgesetzes. Damit sollen unter anderem die Ausweisung von Sozialwohnungen und die Schaffung von Mitarbeiterwohnungen erleichtert werden. Das Gesetz muss aber noch dem Landtag vorgelegt werden.