Kalbitz: Bin weiter AfD-Fraktionschef in Brandenburg

dpa Cottbus. AfD-Rechtsaußen Andreas Kalbitz scheint auch die jüngste Entscheidung des Bundesschiedsgerichts über seinen Parteiausschluss nicht zu stören. Er sieht sich weiter an der Spitze der Fraktion im Potsdamer Landtag.

Kalbitz: Bin weiter AfD-Fraktionschef in Brandenburg

Andreas Kalbitz ist aus der AfD ausgeschlossen worden - was auch das Bundesschiedsgericht der Partei bestätigt hat. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Der Brandenburger AfD-Fraktionschef Andreas Kalbitz ist davon überzeugt, dass er trotz seines Ausschlusses aus der Partei weiterhin an der Spitze der Landtagsfraktion steht.

Daran habe sich rechtlich nichts geändert, sagte er der Deutschen Presse-Agentur und verwies auf eine geänderte geltende Geschäftsordnung. Nachdem der Bundesvorstand im Mai mehrheitlich seine Parteimitgliedschaft annulliert hatte, war Kalbitz vorübergehend parteiloses Mitglied der Landtagsfraktion. Für seinen Verbleib wurde die Geschäftsordnung dahingehend geändert, dass auch Nicht-AfD-Mitglieder Mitglied der Fraktion sein können. Danach erfolgte die Wiederwahl von Kalbitz zum Fraktionsvorsitzenden. Am Samstag hatte das Bundesschiedsgericht der AfD den Ausschluss dann endgültig bestätigt.

Kalbitz bezeichnete seinen Rauswurf als „schweren politischen Schaden für die Partei“. Es gehe nicht um ihn als Person, sondern um Vertrauensverlust. Viele Wähler und Mitglieder verstünden gerade nicht, was in der Partei passiere.

Kalbitz sprach sich für eine Sondersitzung der AfD-Landtagsfraktion aus. Sein Stellvertreter Steffen Kubitzki hatte bereits zuvor eine solche Sitzung gefordert, um nach der „gravierenden“ Entscheidung des Bundesschiedsgerichts die Konsequenzen zu beraten, damit die Partei nicht weiter Schaden nehme.

Kalbitz war zuletzt auch Landesvorsitzender in Brandenburg und gehörte dem Bundesvorstand der AfD seit Dezember 2017 an. Diese beiden Funktionen hat er nicht mehr inne. Er war einer der Wortführer des offiziell inzwischen aufgelösten „Flügels“ um den Thüringer AfD-Landes- und Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke; der Verfassungsschutz stuft die Strömung als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ein.

Kalbitz erhielt Rückendeckung von Höcke. Dieser wünschte ihm „größtmöglichen Erfolg“ für die juristische Auseinandersetzung. In einem Facebook-Video sprach Höcke zudem von einem „politischen Urteil“. Aus der Gerüchteküche in der Partei sei zu hören gewesen, dass Mandatsträger Mitglieder des Bundesschiedsgerichts angerufen hätten, um diese Entscheidung auszulösen.

© dpa-infocom, dpa:200726-99-929220/3