Kalbitz erneut Vorsitzender der Brandenburger AfD-Fraktion

dpa Potsdam. Noch hat das Bundesschiedsgericht der AfD nicht entschieden, ob der Rauswurf von Partei-Rechtsaußen Andreas Kalbitz rechtens war oder nicht. Doch der AfD-Politiker hat wieder seine Brandenburger Spitzenposten inne.

Kalbitz erneut Vorsitzender der Brandenburger AfD-Fraktion

Andreas Kalbitz Mitte Mai im Landtag von Brandenburg. Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa

Der rechtsnationale Brandenburger AfD-Landeschef Andreas Kalbitz ist nach der Gerichtsentscheidung zum Rauswurf aus der Partei auch wieder formell Vorsitzender der Landtagsfraktion. Die Abgeordneten wählten ihn nach Fraktionsangaben am Dienstag in Potsdam mit 16 Ja-Stimmen bei 5 Nein-Stimmen und einer Enthaltung erneut an die Spitze.

Das Landgericht Berlin hatte am vergangenen Freitag einen Beschluss des AfD-Bundesvorstands zur Beendigung der Parteimitgliedschaft von Kalbitz für unzulässig erklärt, nachdem dieser einen Eilantrag gestellt hatte. Damit ist er bis zu einer Entscheidung des Schiedsgerichts vorerst wieder Mitglied der Partei.

Der Verfassungsschutz Brandenburg hatte den kompletten AfD-Landesverband zudem in der vergangenen Woche zum Verdachtsfall erklärt - damit ist er nach Thüringen der zweite AfD-Landesverband mit diesem Status. Kalbitz gehörte neben Thüringens AfD-Landes- und Fraktionschef Björn Höcke zu den Wortführern des rechtsnationalen „Flügels“ der Partei, der sich nach eigenen Angaben formell aufgelöst hat.

Nach der Annullierung der AfD-Parteimitgliedschaft war Kalbitz vorübergehend parteiloses Mitglied der Landtagsfraktion. Für seinen Verbleib wurde die Geschäftsordnung geändert.

Bei der Abstimmung über seine Mitgliedschaft in der Fraktion im Mai erhielt Kalbitz ein besseres Ergebnis als diesmal: Für seine weiteren Verbleib in der Fraktion hatten damals 18 Abgeordnete gestimmt, es hatte zwei Nein-Stimmen und eine Enthaltung gegeben.

Seine Wahl zum Fraktionschef am Dienstag bezeichnete Kalbitz als „sehr eindeutiges Signal der Fraktion“. „Das ist ein wichtiger Schritt gewesen dahingehend, dass wir uns jetzt wieder auf die sachliche Arbeit noch mehr fokussieren“, sagte er. „Das ist auch wichtig, dass die nötige Ruhe einkehrt.“ Es habe in der Fraktion eine Diskussion darüber gegeben, ob man nicht die Entscheidung des Bundesschiedsgerichts abwarte. Der Landtag war nach Angaben eines Sprechers der Ansicht, für den Fraktionsvorsitz von Kalbitz sei eine erneute Wahl notwendig.

Der AfD-Bundesvorstand hatte als Grund für die Aufhebung der Mitgliedschaft von Kalbitz angegeben, dieser habe bei seinem Eintritt in die Partei eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) und bei den Republikanern nicht angegeben. Die Entscheidung, hinter der auch AfD-Chef Jörg Meuthen stand, löste einen Machtkampf in der Partei aus.

Nach Angaben eines Parteisprechers vom Dienstag hat der Bundesvorstand über seinen Anwalt Joachim Steinhöfel innerhalb der bis zum Montagabend laufenden Frist einen entsprechenden Schriftsatz beim Bundesschiedsgericht für den Ausschluss von Kalbitz eingereicht. Wann dieses nun zusammentreten und entscheiden werde, sei nicht bekannt. In der Vergangenheit habe dies oft sechs bis acht Wochen gedauert, es könnten jetzt aber auch nur zwei Wochen sein.

Kalbitz zeigte sich mit Blick auf die ausstehende Entscheidung des Schiedsgerichts zuversichtlich. „Natürlich hoffe ich auf eine sachorientierte juristische und nicht politische Entscheidung (...)“, sagte er. Einen Termin für die Hauptverhandlung habe er noch nicht. Anwalt Steinhöfel erwartet nach eigenen Angaben eine zügige Entscheidung des Bundesschiedsgerichts zunächst über den Eilantrag von Kalbitz. Die Geschäftsstelle konnte noch keine Aussage über einen Zeitpunkt treffen.

© dpa-infocom, dpa:200623-99-538123/2