Kalter Kaffee statt Kokain

Familienangehörige der getöteten Katharina K. haben keine Anhaltspunkte für den Drogenkonsum des Angeklagten.

Kalter Kaffee statt Kokain

Symbolfoto: Erwin Wodicka

Von Lorena Greppo

BACKNANG/STUTTGART Daniel E. hat am Abend des 8. November 2017 seine Ex-Freundin, die 22-jährige Backnangerin Katharina K., umgebracht. Das haben nicht nur die in der ersten Auflage des Prozesses gegen ihn vorgebrachten Beweise ergeben, inzwischen hat der 25-Jährige die Tat zugegeben. In der Neuauflage der Verhandlung soll es lediglich darum gehen, das Motiv genauer zu untersuchen und somit festzustellen, ob es sich wie in erster Instanz festgestellt um Mord oder doch um Totschlag gehandelt hat. In seiner Einlassung, die Daniel E. zu Prozessbeginn von seinem Anwalt verlesen hat lassen, behauptete der Angeklagte, regelmäßig Drogen konsumiert zu haben. Diese hätten ihn aggressiv gemacht. Zudem gab er an, ein Medikament gegen Akne genommen zu haben. Auch dieses habe solche Nebenwirkungen ausgelöst. Die Vermutung liegt nahe, dass seine Verteidiger mit dieser Lesart der aufbrausenden Aggressivität belegen wollen, dass die Tat im Affekt geschah, also nicht heimtückisch geplant wurde.

Folglich lag am gestrigen zweiten Verhandlungstag am Stuttgarter Landgericht ein Hauptaugenmerk der Richterin wie auch der psychiatrischen Sachverständigen darauf, diese Behauptung auf Herz und Nieren zu prüfen. Hat Daniel E. wirklich regelmäßig Drogen zu sich genommen? Geht es nach den bisher befragten Zeugen – allesamt Familienangehörige Katharina K.s –, lassen sich dafür keine Anzeichen finden. Er habe nicht geraucht und nicht einmal viel Alkohol getrunken, gibt der 28-jährige Bruder der Getöteten zu Protokoll. Wenn die Freundesgruppe ausging, sei Daniel E. meistens der Fahrer gewesen. „Ich kann mich erinnern, dass er eigentlich immer Frappé getrunken hat, also kalten Kaffee“, erzählt der Vater der jungen Backnangerin. Drogenkonsum haben beide weder beobachten können, noch habe ihnen Katharina davon erzählt. Diese Auskunft deckt sich mit den Aussagen Katharinas älterer Schwester. Der Gutachter Peter Winckler hakt nach: „Kokain kann zu euphorischer Stimmungslage führen“, erklärt er. Manchmal wiesen Konsumenten auch einen sogenannten Laberflash auf, sprich: Sie sind unverhältnismäßig mitteilungsfreudig, reden schnell und viel. Auch das verneinen die Angehörigen. Genauso wenig können sie sich an Hautprobleme des Angeklagten erinnern.

Im Gegenteil, Daniel E. sei eher verschlossen gewesen, vor allem wenn es um seine illegalen Machenschaften ging. Der Angeklagte wurde bereits mehrfach wegen Betrugs verurteilt (wir berichteten). Obwohl er anfangs einen guten Eindruck vom Freund seiner Tochter hatte, berichtet der Vater, sei er doch misstrauisch geworden. „Mich hat die Geheimnistuerei von ihm gestört“, sagt er. Zudem habe sich angedeutet, dass er in „illegale Geschichten“ verstrickt sei. Seine Warnungen seien bei der Tochter jedoch nicht gern gehört worden, erzählt er und wirkt hilflos. „Ich wollte ihr nur meinen Rat geben.“ Obwohl er sie schlug, sei sie immer wieder zu E. zurückgekehrt.

„Der hat kriminelle Energie,
da stehst du fassungslos davor.“

Erst als Katharina K. sich im Sommer 2017 endgültig von Daniel E. trennte, habe er das Gefühl gehabt, „es geht voran“. „Sie wollte wieder ins Berufsleben einsteigen. Sie hat Pläne gemacht, Pläne ohne Daniel.“ Auch Katharinas Bruder sagt: „Als sie gemerkt hat, dass sie ihn nicht braucht, hat sie wieder angefangen zu leben.“ Lange konnte sie diese neu gewonnene Freiheit nicht genießen, denn Daniel E. hat sie nicht gelassen.

Auch zum Sorgerechtsstreit, der im Urteil in erster Instanz als Motiv der Tat angeführt wurde, äußerten sich die Zeugen. Katharina sei entrüstet gewesen angesichts der Dreistigkeit, mit welcher sich Daniel E. das gemeinsame Sorgerecht für den Sohn der beiden erschlichen hatte, so ihr Vater. „Der hat kriminelle Energie, da stehst du fassungslos davor.“ Das Sorgerecht zu teilen, wollte sie „auf keinen Fall, weil sie wusste, wie er ist“, berichtet ihr Bruder. Den älteren Sohn Katharina K.s aus einer früheren Beziehung habe Daniel E. mehrfach geschlagen, ohne Essen ins Bett geschickt und zur Strafe kalt abgeduscht. Der 28-Jährige erinnert sich, dass seine Schwester vermutet hatte, Daniel E. wolle durch das gemeinsame Sorgerecht seine anstehende Gefängnisstrafe umgehen. An dieser Stelle hakte Verteidiger Markus Bessler ein: Bei all den Vorstrafen, die sein Mandant hat, sei das doch höchst unwahrscheinlich gewesen, dass er noch einmal mit einer Bewährungsstrafe davonkommt. Das muss ihm doch bewusst gewesen sein, sagte er auffordernd in Richtung des 28-Jährigen. Die Antwort spricht Bände: „Bei Daniel weiß man nie, der schafft so was. Der hat dem deutschen Staat 50000 Euro an Kindergeld abgeluchst. Wenn das jemand kann, dann er.“

Die Eltern des Angeklagten selbst machen von ihrem Recht Gebrauch, das Zeugnis zu verweigern. Das teilten sie dem Gericht schriftlich mit. Die Verhandlung wird am 17. Juni fortgesetzt.