Karlsruhe bestätigt Verbote gegen Rockerclubs

dpa Karlsruhe.

Das Bundesverfassungsgericht hat sechs Vereinsverbote gegen Rocker aus Ostdeutschland und gegen Hisbollah-Unterstützer bestätigt. Der Rocker-Regionalverband „Gremium Motorcycle Club Sachsen“ und seine Ortsgruppen Sachsen, Dresden, Chemnitz, Plauen und Nomads Eastside sowie der Unterstützerverein der libanesischen Schiiten-Miliz Hisbollah „Farben für Waisenkinder“ bleiben verboten. Das höchste deutsche Gericht wies Klagen ab, die sich dagegen wenden.