Karlsruhe: Hartz-IV-Sanktionen teilweise verfassungswidrig

dpa Karlsruhe.

Die monatelangen Leistungskürzungen, mit denen Jobcenter unkooperative Hartz-IV-Bezieher sanktionieren, sind teilweise verfassungswidrig. Diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündet. Wer ein Jobangebot ausschlägt oder eine Fördermaßnahme ablehnt, läuft Gefahr, dass ihm Teile des sogenannten Regelsatzes gestrichen werden. Mit dem Grundgesetz unvereinbar sind insbesondere die Kürzungen um 60 Prozent oder mehr, entschied das Gericht. Um 30 Prozent dürfen die Leistungen weiter gekürzt werden.