Karlsruhe lehnt Eilantrag von NPD gegen Plakatentfernung ab

dpa Karlsruhe.

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Eilanträge der NPD und der rechtsextremen Kleinstpartei „Der III. Weg“ gegen die Entfernung von Wahlplakaten abgelehnt. Wie das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe mitteilte, wollte die NPD erreichen, dass in Zittau drei von der Stadt beseitigte Wahlplakate für den Europawahlkampf sofort wieder an den alten Standorten aufgehängt werden. Die Partei „Der III. Weg“ wollte die Stadt Chemnitz verpflichten, von dieser entfernte Plakate mit der Aufschrift „Multikulti tötet“ wieder anzubringen.