Karlsruhe lehnt Verfassungsbeschwerde im Fall Sami A. ab

dpa Karlsruhe.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde des nach Tunesien abgeschobenen mutmaßlichen Islamisten Sami A. nicht zur Entscheidung angenommen. Der Beschwerdeführer habe wesentliche Unterlagen nicht vorgelegt und deshalb eine Grundrechtsverletzung nicht ausreichend dargelegt, begründete die Kammer den Beschluss. Seine Rügen gegen die Abschiebehaft und gegen die trotz verwaltungsgerichtlichen Verbots durchgeführte Abschiebung seien nicht Gegenstand der Verfassungsbeschwerde.