Karlsruhe weist Eilantrag gegen Demo-Verbot wegen Corona ab

dpa Karlsruhe. Ein Eilantrag zum Bundesverfassungsgericht gegen das Demonstrationsverbot wegen der Corona-Krise ist gescheitert. Die Karlsruher Richter wiesen den Antrag am Freitag als unzulässig ab. Zur Begründung hieß es, die beiden Kläger hätten sich zunächst an die Verwaltungsgerichte wenden müssen. (Az. 1 BvR 661/20)

Geklagt hatten zwei Studenten. Die 20 und 23 Jahre alten Brüder wollten generell klären lassen, „wie Grundrechte in einer Gefahrenlage wie der Coronavirus-Pandemie miteinander in Einklang gebracht werden können“, wie sie in einer Mitteilung schreiben.

Einer der jungen Männer hatte am Mittwoch bei der Stadt Karlsruhe für Freitagnachmittag eine zweistündige Versammlung mit 400 Teilnehmern auf dem Schlossplatz angemeldet. Protestiert werden sollte „gegen die Menschenrechtsverletzungen an der & vor der griechischen Grenze und in den Flüchtlingslagern“. Nach eigener Darstellung hatten die Brüder dazu „eine Vielzahl von detaillierten Vorschlägen“ eingereicht, „wie eine Demonstration trotz Corona-Pandemie sicher stattfinden könnte“. Die Stadt hatte die Versammlung wegen der von der Landesregierung verhängten Infektionsschutzmaßnahmen verboten.

Dagegen wandten sich die Brüder direkt ans Bundesverfassungsgericht - vergeblich. Sie hätten zunächst von der Möglichkeit verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes Gebrauch machen müssen, heißt es in dem Beschluss. Das wäre auch in der Kürze der Zeit möglich gewesen, bei Versammlungsverboten müsse oft schnell entschieden werden. Außerdem antworteten die Richter den Klägern, die Klärung grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Fragen wäre im Eilverfahren ohnehin nicht möglich gewesen.