Karlsruhe weist Klagen gegen europäische Bankenunion ab

dpa Karlsruhe.

Die zentrale Bankenaufsicht im Euroraum und der gemeinsame Fonds zur Abwicklung von Geldhäusern in Schieflage halten der Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht stand. Die Karlsruher Richter wiesen zwei Verfassungsbeschwerden gegen die europäische Bankenunion ab. „Nach eingehender Prüfung“ sei ausschlaggebend gewesen, dass die Aufsicht über die Kreditinstitute in der Eurozone nicht vollständig auf die Europäische Zentralbank übertragen worden sei. Zum Schutz vor neuen Finanzkrisen werden die größten Banken und Bankengruppen seit 2014 von Aufsehern unter dem Dach der EZB in Frankfurt überwacht.