Versorgung Bürgergeldbeziehender

Kassen wollen juristische Klarheit für alle Sozialversicherungen

Die gesetzlichen Kassen klagen gegen den Bund wegen zu niedriger Beiträge für Bürgergeldbeziehende und verlangen ein Grundsatzurteil. Zudem fordern sie Milliarden für Corona-Hilfen.

Kassen wollen juristische Klarheit für alle Sozialversicherungen

Im Rechtsstreit um die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden streben die gesetzlichen Kassen auch eine grundsätzliche Klärung weiterer Zahlungsverpflichtungen des Staats an (Symbolfoto).

Von red/epd

Im Rechtsstreit gegen den Bund um die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden wollen die gesetzlichen Kassen auch eine juristische Klärung anderer Zahlungsverpflichtungen des Staats erreichen. „Wir wollen ein Grundsatzurteil, das für alle Arten der Sozialversicherung gilt“, sagte der Sprecher des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen (GKV), Florian Lanz, am Montag in Berlin dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen fordern vom Bund schon lange, dass er mehr Geld für die Beiträge von Bürgergeldbeziehenden bereitstellt, dass er Corona-Hilfen zurückzahlt, die er während der Pandemie den Pflegekassen entnommen hatte, und dass er versicherungsfremde Leistungen finanziert, etwa Rentenbeiträge pflegender Angehöriger. Anfang Dezember hatte der GKV-Spitzenverband mitgeteilt, dass er im Auftrag mehrerer Kassen in der Frage der Bürgergeld-Beiträge Klage beim nordrhein-westfälischen Landessozialgericht eingereicht habe.

Muss bezahlen, wer bestellt?

Beklagter ist das Bundesamt für Soziale Sicherung in Bonn. Das Amt weist den gesetzlichen Kassen Geld aus dem Gesundheitsfonds zu, in dem die Mittel zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zusammenfließen. Derzeit bekommen die Kassen für jedes Mitglied im Bürgergeldbezug 133,17 Euro im Monat. Der GKV-Spitzenverband argumentiert, dass das nur etwa ein Drittel der tatsächlichen Kosten decke.

Lanz sagte dem epd, es gehe um die grundsätzliche Klärung der Frage, ob der Staat, wenn er die Kassen beauftrage, eine Leistung zu übernehmen, auch das dazu notwendige Geld stellen müsse. Dafür werde man nötigenfalls bis vors Bundesverfassungsgericht ziehen.

Nach Lanz' Angaben geht es bei den Corona-Hilfen um einmalig mehr als fünf Milliarden Euro, bei den Rentenbeiträgen pflegender Angehöriger um mehr als fünf Milliarden Euro pro Jahr. „Damit hätte man Luft für Reformen, ohne die Beiträge anheben oder neue Schulden machen zu müssen“, sagte er.