Kaum Anträge auf Fahrverbotsausnahmen

Bislang haben nur knapp 10 Prozent der geschätzt 7200 berechtigten Dieselfahrer aus Stuttgart und der Region einen Freifahrtschein

Von Thomas Braun

Stuttgart Wenige Tage vor Inkrafttretendes Fahrverbotsfür Dieselfahrzeuge der Abgasnorm 4 und schlechter am 1. Januar liegt die Zahl der genehmigten Ausnahmeanträge noch immer weit unterhalb der von der Stadt erwarteten Zahl von rund 7200 Fahrzeugen, die vom Verkehrsverbot ausgenommen werden können. Stand Freitagvormittag sind bei der Stadt knapp 3218 Anträge eingegangen, nur etwa 700 wurden positiv beschieden. Rund 800 Antragsteller konnten dagegen die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung nicht nachweisen, manche zeigten sich uneinsichtig. „Natürlich gibt es auch Beschwerden“, so eine Sprecherin der Stadt auf Anfrage.

Offenbar herrscht auch bei sozialen Einrichtungen noch große Unsicherheit darüber, ob für ihre Dieselfahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann. Die Stadt verweist auf ihre umfangreichen Informationen auf derstädtischen Homepage. Demnach sind Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Dienstleistungen, insbesondere zum Erhalt und zur Reparatur betriebsnotwendiger technischer Anlagen, zur Behebung von Gebäudeschäden einschließlich der Beseitigung von Wasser-, Gas- und Elektroschäden, aber auch soziale und pflegerische Hilfsdienste grundsätzlich ausnahmeberechtigt – sie müssen allerdings einen entsprechenden Antrag einreichen.

Nach Angaben der Stadt stammen rund ein Drittel der bisher eingereichten Anträge aus Stuttgart, die andere Hälfte aus der Region oder aus dem Bundesgebiet. Weil für die Stuttgarter Dieselfahrer noch eine Übergangsfrist bis zum 31. März gilt, werden deren Anträge nicht prioritär bearbeitet. „Wir konzentrieren uns zunächst auf die Antragsteller von auswärts“, so die Sprecherin der Stadt. So seien etwa Anträge aus Berlin, Münster, München, Duisburg und aus der Schweiz eingegangen.