„Kein Verstoß musste mit einer Anzeige geahndet werden“

Das Polizeipräsidium Aalen schildert die Erfahrungen aus der ersten Kontrollnacht.

„Kein Verstoß musste mit einer Anzeige geahndet werden“

Symbolfoto: Stock Adobe / Goss Vitalij

BACKNANG/AALEN (pol). Das Polizeipräsidium Aalen kontrolliert seit Mitternacht im Ostalbkreis, im Rems-Murr-Kreis sowie im Landkreis Schwäbisch Hall die erlassenen Ausgangsbeschränkungen sowohl tagsüber als auch nachts. Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen wurden am Samstag zwischen 0 und 5 Uhr überwacht. Analog der jüngst zurückliegenden Nächte war ab 23 Uhr eine deutliche Abnahme des Personen- und Fahrzeugverkehrs zu verzeichnen. Ab Mitternacht waren nur noch vereinzelt Autos und Fußgänger unterwegs. Der Fahrzeugverkehr beschränkte sich dabei laut Polizei weitestgehend auf Personen, die sich alleine auf dem Weg von oder zur Arbeitsstelle befanden. Der Personenverkehr im Bereich des ÖPNV war äußerst gering. Mit denjenigen Personen, die sich nicht an die Ausgangsbeschränkung hielten, wurde der Dialog gesucht, und die Betreffenden wurden über die nun geltenden Vorschriften aufgeklärt. Die Polizei: „Sie zeigten sich ausnahmslos einsichtig, wobei sich feststellen ließ, dass ihnen die ausgangsbeschränkenden Neuregelungen wohl einfach noch nicht bewusst waren. Keine der Verstöße musste mittels einer förmlichen Anzeige geahndet werden.“

Ebenfalls feststellen ließ sich, so die Polizei, dass hauptsächlich junge Erwachsene sich nach Mitternacht an Imbissläden oder Schnellrestaurants versorgten und auch in den dortigen Bereichen die Speisen konsumierten. Auch hier sei es noch nicht im Bewusstsein der Menschen gewesen, dass die Abholung von Essen nach 20 Uhr nach den Vorschriften der neuen Corona-Verordnung keinen triftigen Grund zum Verlassen der Wohnung darstellt.

Die nächtlichen Kontrollen werden, so kündigt die Polizei an, heute Nacht ab 20 Uhr bis Sonntagfrüh, 5 Uhr flächendeckend fortgeführt.

Das Polizeipräsidium Aalen nimmt bereits seit Beginn der Pandemie vielfältige Kontrollen vor. Unter anderem gab es zahlreiche Schwerpunktkontrollen, bei denen es um die Tragepflicht der Mund-Nasenschutz-Bedeckungen, zum Beispiel im öffentlichen Personennahverkehr, oder um die sonstigen Einschränkungen ging. Daher sei man, so teilt die Polizei mit, auf die neue Corona-Verordnung, die am heutigen Samstag in Kraft getreten ist, gut vorbereitet gewesen. „Wir werden zur Nachtzeit aus dem gesamten Präsidiumsbereich zusätzliche Kräfte zusammenziehen. Insbesondere diese Kräfte werden stationäre Kontrollen an wechselnden Örtlichkeiten durchführen, kombiniert mit mobilen Kontrollen“, erläutert die Polizei ihr Vorgehen. Abhängig von der Verfügbarkeit soll das Polizeipräsidium Aalen vom Polizeipräsidium Einsatz bei den Kontrollmaßnahmen unterstützt werden. Zusätzlich führt der Regeldienst in den Polizeirevieren lage- und bedarfsorientiert Kontrollen durch. Weiter kündigt die Polizei an: „Wir werden im gesamten Bereich des Präsidiums präsent sein, gleichwohl natürlich Schwerpunkte setzen. Im Ergebnis wird sowohl der fließende Verkehr als auch der Fußgängerverkehr entsprechend überprüft, um so die Durchsetzung der nächtlichen Ausgangsbeschränkung sicherzustellen.“

Die Einsatzkräfte würden, so die Polizei weiter, mit dem notwendigen Augenmaß sowie der gebotenen Sensibilität vorgehen. Das heißt: „Sie werden den Dialog mit den zu kontrollierenden Personen suchen und auf Kommunikation und Einsicht setzen. Abhängig von der Erheblichkeit der Verstöße sowie der Einsicht derer, die sich nicht an die Ausgangsbeschränkungen oder sonstigen Regeln halten, werden Verstöße auch konsequent geahndet und zur Anzeige gebracht.“ Das Einsatzkonzept soll stetig überprüft und bewertet werden, und es soll lageorientiert hinsichtlich der Kontrollmaßnahmen sowie der eingesetzten Kräfte angepasst werden.