Keine Einigung zwischen KSC und Stadt: Gericht entscheidet

dpa Karlsruhe. Im Rechtsstreit um das neue Wildparkstadion hat es am Montag keine außergerichtliche Einigung zwischen dem Karlsruher SC und der Stadt gegeben. Daher wird nun das Landgericht Karlsruhe am Freitag ein Urteil über die vier vom Verein beantragten einstweiligen Verfügungen fällen. „Das Gericht hat aber glasklar gesagt, dass der Karlsruher SC einen umfassenden Informationsanspruch hat“, sagte KSC-Präsident Ingo Wellenreuther der Deutschen Presse-Agentur nach rund fünf Stunden Verhandlungen.

Keine Einigung zwischen KSC und Stadt: Gericht entscheidet

Aussenaufnahme des Landgericht Karlsruhe. Foto: Uli Deck/Archivbild

Hauptstreitpunkt sind Besonderheiten der baulichen Ausführung, unter anderem bei Zuschauerverpflegung und in den VIP-Bereichen. Die stehen dem KSC nach eigener Ansicht vertraglich zu, werden aber seitens der Stadt aus Kostengründen abgelehnt. Der Fußball-Zweitligist hatte daher vor rund vier Wochen per einstweiliger Verfügung gerichtlich beantragt, den Erlass anderer Baupläne zu verhindern. Zwei Gütetermine waren bereits gescheitert, nun wird also das Gericht entscheiden.

„Der KSC wurde genötigt, Kostenschätzungen zu unterschreiben, ohne die Möglicht zu haben, die Angemessenheit nachzuprüfen“, sagte Wellenreuther. Die Stadt wollte sich auf Anfrage zunächst nicht zur gescheiterten Einigung äußern, sondern erst am Dienstag. Der KSC teilte dagegen mit, dass das Gericht festgestellt habe, dass der KSC von der Stadt nicht ausreichend mit relevanten Informationen zum Stadionprojekt versorgt worden sei.