Keine Ermittlungen der Bundesanwaltschaft nach Gewalt-Aufruf

dpa Karlsruhe. Wegen eines Aufrufs zum Umsturz bei einer Corona-Demonstration in Mainz flog der baden-württembergische AfD-Abgeordnete Stefan Räpple aus seiner Fraktion - Ermittlungen des Generalbundesanwalts drohen ihm aber nicht. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Verfahrens seien nicht gegeben, sagte ein Sprecher am Montag der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe. Die Prüfung habe ergeben, dass „bislang keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte“ für Straftaten im Kompetenzbereich der Bundesanwaltschaft vorlägen. Insbesondere ging es um Hochverrat.

Keine Ermittlungen der Bundesanwaltschaft nach Gewalt-Aufruf

Stefan Räpple (AfD) sitzt im Landtag. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

Räpple hatte am 26. September auf einer Demonstration mit dem Motto „Corona-Diktatur beenden“ zum gewaltsamen Sturz der Bundesregierung aufgerufen. Er sagte: „Wir brauchen eine Masse auf der Straße und wir müssen die Regierung zuallererst stürzen. Und zwar mit Gewalt. Es geht nicht gewaltfrei.“ Und: „Wir müssen uns gewaltsam Zutritt zum Kanzleramt verschaffen. Wir müssen die Regierungsstuben räumen.“

Deswegen hatten mehrere Personen Strafanzeige gegen Räpple gestellt. Zuletzt hatte die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz die Bundesanwaltschaft um Prüfung einer Übernahme gebeten. Wegen möglicher anderer Gesetzesverletzungen - wie der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten - ist nun wieder die Landesjustiz am Zug.

Die AfD-Fraktion hatte Räpple, der seit Jahren mit Provokationen für Schlagzeilen sorgt, zwei Tage nach der Demonstration mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen und ihm seine Mitgliedschaftsrechte entzogen.