Keine neue Linie zu Beamtenstatus und Parteimitgliedschaft

dpa Berlin.

Das Bundesinnenministerium sieht die Mitgliedschaft eines Beamten in einer Partei, die der Verfassungsschutz als „Prüffall“ behandelt, nicht als alleinigen Grund für dienstrechtliche Konsequenzen. Eine „vertiefte Prüfung“ habe die bisherige Einschätzung zu solchen Fällen bestätigt, berichtete die Zeitung „Die Welt“ unter Berufung auf das Ministerium. Die reine Zugehörigkeit einer Beamtin oder eines Beamten zu einer Partei oder Organisation, die von den Verfassungsschutzbehörden als Prüffall oder Verdachtsfall behandelt werde, sei beamtenrechtlich ohne Relevanz, heißt es.