Geburtstagsgruß im Amtsblatt

„Keine wirksame Beschwerde“ – Palmer will Einstellung des Datenschutz-Verfahrens

Nach einem Geburtstagsgruß im Amtsblatt läuft gegen die Stadt Tübingen ein Datenschutz-Verfahren. OB Palmer sieht „keine wirksame Beschwerde“, doch der Landesdatenschützer widerspricht.

„Keine wirksame Beschwerde“ – Palmer will Einstellung des Datenschutz-Verfahrens

Beim Datenschutz gehen ihre Positionen weit auseinander: Tübingens OB Boris Palmer (li.) und Baden-Württembergs Landesdatenschutzbeauftragter Tobias Keber (re.).

Von Florian Dürr

In seiner Nachricht an den Landesdatenschutzbeauftragten verweist der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer (parteilos) auch auf einen Bericht in unserer Zeitung: Jener über den Tübinger Juristen Klaus Dehner, der sich wegen eines an ihn gerichteten Glückwunsches zu seinem 75. Geburtstag im Amtsblatt des Tübinger Stadtteils Unterjesingen beim obersten Datenschützer des Landes nach der Rechtsgrundlage erkundigte – und damit offenbar den Anstoß gab für das kürzlich eingeleitete Datenschutz-Verfahren gegen die Stadt Tübingen.

Doch weil Dehner gegenüber unserer Zeitung versicherte, dies nicht beabsichtigt gehabt zu haben, sondern lediglich um Auskunft über die geltende Rechtslage gebeten hatte, sieht Palmer darin „keine wirksame Beschwerde“ und damit keine Voraussetzungen für ein Verfahren gegen seine Stadt. Deshalb bittet der Rathauschef den Landesdatenschutzbeauftragten um eine Beendigung der rechtlichen Schritte.

Datenschutz-Behörde weist Boris Palmers Argument zurück

Nicht nur wegen Dehners Aussagen, schreibt Palmer, auch aufgrund der „Verhältnismäßigkeit und Verwaltungsökonomie“. Das Verfahren verursache einen „erheblichen Aufwand in Ihrer Behörde wie auch in der kommunalen Verwaltung, ohne dass ein materieller Klärungsbedarf vorliegt“, argumentiert der Ex-Grüne. Doch aus dem Büro des Landesdatenschutzbeauftragten Tobias Keber kommt Widerspruch.

Auf Anfrage unserer Zeitung erklärt ein Sprecher zwar, dass man sich zu laufenden Verfahren wie jenem gegen die Stadt Tübingen nicht direkt äußert. Doch allgemein teilt der Sprecher mit, „dass wir nicht nur aufgrund von Beschwerden, sondern auch von Amtswegen tätig werden können, sofern wir einen Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften vermuten“. Damit weist die Behörde Palmers Argument, dem Verfahren sei keine wirksame Beschwerde vorangegangen, zurück.

Palmer: „So was können Bürger mit ihrem Bürgermeister direkt klären“

Da die Rechtslage bereits seit zehn Jahren entsprechend geändert worden ist und der Landesdatenschutzbeauftragte jeden Monat durchschnittlich zwei bis drei Beschwerden zu ähnlich gelagerten Fällen erhalte, sei man in der Vergangenheit „bei Gratulationen in Mitteilungsblättern immer tätig geworden“, heißt es aus der Behörde – auch ohne Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern. Bei Palmer löst das Unverständnis aus: „Von Amts wegen ermitteln wegen Geburtstagsglückwünschen – da wiehert der Amtsschimmel wirklich laut“, schreibt er.

Der Landesdatenschutzbeauftragte habe offenbar „zu viel Personal und keinen Respekt vor der kommunalen Selbstverwaltung“, so der Tübinger OB: „So was können Bürger mit ihrem Bürgermeister direkt klären.“ Man sollte sich statt der Verfahren lieber darum bemühen, die Rechtslage anzupassen, fordert Palmer. Diesen Wunsch hat er selbst auch kürzlich in einem Brief an Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) formuliert. Bis er aber aus dem Ministerium eine Rückmeldung erhält, gilt weiterhin: Öffentliche Gratulation an Jubilare im Amtsblatt nur mit Zustimmung der Geburtstagskinder.