Kind schwer sexuell missbraucht

48-jähriger Winnender muss sich vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Keine Bewährung absehbar.

Kind schwer sexuell missbraucht

Ein 48-jähriger Winnender muss sich vor dem Landgericht wegen sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung eines Mädchens verantworten. Okanakdeniz/stock.adobe.com

Von Bernd S. Winckler

Winnenden/Stuttgart. Besonders schweren sexuellen Missbrauch bis hin zu einer Vergewaltigung der neun- bis elfjährigen Tochter seiner ehemaligen Lebensgefährtin wirft die Staatsanwaltschaft vor dem Stuttgarter Landgericht einem 48-jährigen Mann aus Winnenden vor. Das Verfahren hat jetzt vor der Jugendschutzkammer des Stuttgarter Landgerichts begonnen.

Insgesamt fünf Fälle wirft der Staatsanwalt dem auf der Anklagebank sitzenden gebürtigen Deutschen vor, der vor 30 Jahren mit seiner Familie aus der kasachischen Republik nach Deutschland einreiste. Die Taten sollen sich in der Zeit vom 28. April des Jahres 2014 bis zum 28. Februar 2016 in der damaligen Winnender und später Kornwestheimer Wohnung seiner Freundin zugetragen haben.

Neunjährige wurde unter einem Vorwand ins Schlafzimmer geholt

Laut der Anklageschrift habe der Beschuldigte damals die gerade neun Jahre alte Tochter der Freundin unter dem Vorwand, mit ihr Spiele zu organisieren, in das gemeinsame Schlafzimmer geholt und sich dort mehrfach an ihr sexuell vergangen. Teilweise hier zu Beginn der Tatserie auch in schwerer Weise.

Im zweiten Block der Anklage geht es um weitere schwere sexuelle Übergriffe gegen die damals Zehnjährige. Ebenfalls in der Zeit von April 2014 bis Februar 2016 soll der Angeklagte das Kind im Schlafzimmer jeweils auf einen Stuhl gesetzt und dann die Türen versperrt haben, ehe er das Mädchen dann entkleidete und die Taten ausführte.

Auf dieselbe Weise, so die Anklage, soll der Beschuldigte das Mädchen bis zu dessen Ende des elften Lebensjahres entweder jeweils im Schlafzimmer oder im Badezimmer sexuell missbraucht haben, wobei das Kind sich wegen seiner Ablehnung gegen die sexuellen Praktiken zum Teil schlafend gestellt habe.

Im Fall Nummer fünf der Anklageschrift, die am gestrigen ersten Verhandlungstag vorgetragen wurde, soll der 48-Jährige einen sexuellen Übergriff gegen die Elfjährige in einem „besonders schweren Fall“ begangen haben, was im Juristendeutsch auch als Vergewaltigung dargestellt ist: Nur mit einem Handtuch bekleidet, habe er das Mädchen Anfang Februar 2016 erneut auf einen Stuhl gesetzt und zu gewissen sexuellen Praktiken mit ihm aufgefordert, wobei hier eine Art Vergewaltigung im Raume steht.

Alles in allem lautet der Vorwurf des Anklägers auf fünf Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes, in einem Fall des besonders schweren sexuellen Missbrauchs, was strafrechtlich als „ein Eindringen in den Körper des Opfers“ dargestellt ist, und des Beischlafs einer Person unter 14 Jahren.

Vor der 4. Großen Jugendschutzkammer des Stuttgarter Landgerichts hat der Angeklagte bereits am gestrigen ersten Prozesstag vier der fünf Anklagepunkte zugegeben, weigert sich aber, den Fall, in dem es um besonders schwere Übergriffe geht, ebenfalls einzuräumen. Diese eine Tat, so lässt er durch seinen Verteidiger vortragen, habe nicht stattgefunden. Dabei hat gerade dieser Teil der Anklage bezüglich der Strafzumessung ein besonderes Gewicht, denn falls diese Tat dennoch nachgewiesen wird, wäre eine Strafe fällig, die nicht mehr im Bewährungsbereich liegt. Darauf wies die Vorsitzende Richterin der Strafkammer den Angeklagten deutlich hin. Der 48-Jährige selbst ist nicht einschlägig, aber wegen Drogendelikten vorbestraft.

Angeklagter hofft mit Schadensersatz einer Haftstrafe entgehen zu können

Bereits im Vorfeld des Prozesses hatten sich jedoch der Verteidiger und der Anwalt des Opfers im Wege eines Täter/Opfer-Ausgleichs verständigt mit dem Ergebnis, dass der Angeklagte an die Mutter des heute 15-jährigen Mädchens eine Schmerzensgeldzahlung von 3000 Euro geleistet hat. Weitere 20000 Euro Schmerzensgeld sollen noch nach einem entsprechenden Gerichtsentscheid und der Forderung des Nebenklägeranwalts fließen, wobei der Angeklagte zuerst 10000 Euro in Raten, danach den Rest des Geldes an das Kind als Bewährungsauflage zahlen will, um einer Haftstrafe zu entgehen.

Hinsichtlich Bewährung macht ihm allerdings das Gericht wenig Hoffnung. Schon per Gesetz liegen bei einem besonders schweren Fall die vorgegebenen Strafen über diesem Bereich. Auch der Staatsanwalt schließt eine Strafe zur Bewährung vollkommen aus. Ob die heute 15-Jährige als Zeugin gehört werden muss, ist noch nicht entschieden. Der Prozess wird am 27. September fortgesetzt.