Kinder bis 14 Jahre bei Kontaktregeln ausgenommen

dpa/lsw Stuttgart. Die grün-schwarze Landesregierung hat auf Druck der CDU bei den neuen Corona-Kontaktbeschränkungen eine weitergehende Ausnahme für Kinder beschlossen. „Um familiäre Härten abzumildern, und insbesondere den Bedürfnissen von Familien mit kleinen Kindern oder Alleinerziehenden gerecht zu werden, werden dabei Kinder bis 14 Jahren in Baden-Württemberg aber nicht mitgezählt“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Freitag im Landtag.

Kinder bis 14 Jahre bei Kontaktregeln ausgenommen

Ein Paar mit Kind läuft eine schmale Straße entlang. Foto: Felix Kästle/dpa/Archiv

Bund und Länder hatten sich am Dienstag darauf verständigt, dass private Treffen von Montag an nur noch mit einer Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, möglich sein sollen. Anders als im Lockdown über die Weihnachtsferien sollten Kinder unter 14 Jahren mitgezählt werden. Kretschmann erklärte, man werde das nun in der Corona-Verordnung für das Land ändern. Er sagte aber auch: „Das ist schon sehr gewagt.“ Es sei auch nicht ganz im Sinne der geplanten Kontaktbeschränkung. Aber andere Lösungen wären zu umständlich gewesen.

Man wolle zudem zulassen, dass Familien mit einer anderen Familie eine Betreuungsgemeinschaft bilden können. Allerdings müssen es während des Lockdowns immer dieselben zwei Familien sein, die sich bei der Kinderbetreuung unterstützen. Die CDU hatte am Donnerstag gewarnt, viele Alleinerziehende, Eltern und Selbstständige mit Kindern stünden „vor einer unlösbaren Aufgabe“. Die grüne Seite hatte zwar Betreuungsgemeinschaften und Erleichterungen für Alleinerziehende zugesagt, eine allgemeine Ausnahme für Kinder bis einschließlich 14 Jahren aber zunächst abgelehnt.

Die neue Corona-Verordnung ist derzeit noch in der Abstimmung mit allen Ministerien und soll am Wochenende verkündet werden. Wegen der Corona-Pandemie müssen die Menschen zumindest bis Ende Januar weitere erhebliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens hinnehmen.