Kindesmissbrauch soll für immer im Führungszeugnis stehen

dpa/lsw Stuttgart. Sexualstraftaten an Kindern stehen im erweiterten Führungszeugnis - aber nur eine gewisse Zeit. Darin erkennt die Landesregierung eine Sicherheitslücke.

Kindesmissbrauch soll für immer im Führungszeugnis stehen

Guido Wolf (CDU), Minister der Justiz und für Europa von Baden-Württemberg, auf einer Pressekonferenz. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Baden-Württemberg will Straftäter nach Kindesmissbrauch oder Kinderpornografiedelikten lebenslang registrieren. Das grün-schwarze Kabinett will am Dienstag einen Gesetzesentwurf des Justizministeriums beschließen, wonach solche Verurteilungen nicht mehr aus dem erweiterten Führungszeugnis gelöscht werden. Das Land will sich in zwei Wochen im Bundesrat für eine Gesetzesänderung einsetzen.

Bislang werden Verurteilungen nach einem gewissen Zeitraum aus dem erweiterten Führungszeugnis getilgt - Hintergrund ist das Recht auf Resozialisierung des Täters, also auf Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Damit könnten aber verurteilte Sexualstraftäter aber in manchen Fällen wenige Jahre nach ihrer Tat wieder mit Kindern etwa in Kitas und Vereinen arbeiten, heißt es aus dem Justizministerium.

„Der lückenlose Schutz unserer Kinder und Jugendlichen vor Sexualstraftätern muss in solchen Konstellationen Vorrang haben“, sagte Justizminister Guido Wolf (CDU). Wer beruflich oder ehrenamtlich Kinder oder Jugendliche betreue, müsse in der Regel ein Führungszeugnis vorlegen, in dem einschlägige Sexualstraftaten verzeichnet sind. „Diese notwendige Vorsichtsmaßnahme läuft ins Leere, wenn die betreffenden Straftaten im Bundeszentralregister nach einigen Jahren wieder gelöscht werden, wie das die derzeitige Rechtslage vorsieht.“

Ein Führungszeugnis dokumentiert, ob jemand wegen schwerer Straftaten verurteilt wurde. Gemeint ist damit ein Auszug aus dem Bundeszentralregister. Darin listet das Bundesamt für Justiz sämtliche Strafen auf, die Gerichte in Deutschland gegen einen Betroffenen in den vergangenen Jahren verhängt haben. Neben einem regulären gibt es ein erweitertes Führungszeugnis, das über etwaige Sexualdelikte oder Straftaten gegenüber Minderjährigen informiert. So sollen Arbeitgeber Menschen mit bestimmten Vorstrafen besser von Minderjährigen fernhalten können.

Öffentliche Träger der Jugendhilfe dürften für Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe keine Personen beschäftigen und vermitteln, die etwa wegen Kindesmissbrauchs rechtskräftig verurteilt worden sind, heißt es in der Kabinettsvorlage des Justrizministeriums. Eintragungen im Bundeszentralregister wie Verurteilungen werden aber nach bestimmten Fristen nicht mehr ins Führungszeugnis aufgenommen. Die Fristenlänge hängt von der Höhe der Strafe ab: Eine Verurteilung wegen Kindesmissbrauchs wird bislang nach zehn Jahren nicht mehr ins Führungszeugnis aufgenommen. Bei Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von höchstens drei Monaten liegt die Frist bei drei Jahren.

„Diese Gefährdung der Minderjährigen durch einen solchen engen und unbeaufsichtigten Kontakt mit verurteilten Sexualstraftätern ist nicht hinzunehmen“, steht in der Kabinettsvorlage. Der Schutz der Minderjährigen vor erneuten Übergriffen überwiege das Interesse der Sexualstraftäter an einem „engen und unbeaufsichtigten Umgang mit den Minderjährigen“.

Auch Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha (Grüne) sprach von Regelungslücken, die man schließen müsse. „Daher begrüße ich die geplante Bundesrats-Initiative, wonach verurteilte pädophile Straftäter für den Rest ihres Lebens von der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ferngehalten werden sollen. Der Schutz unserer Kinder muss für uns oberste Maxime sein.“

Auch die CDU-Fraktion stellte sich hinter die Initiative. Jugendämter und Vereine müssten auch dann zuverlässig von einschlägigen Verurteilungen Kenntnis erlangen, wenn diese bereits länger zurückliegen, sagte CDU-Fraktionschef Wolfgang Reinhart.