Klage gegen Deutschland: EuGH urteilt über NO2-Belastung

dpa Luxemburg. Die seit 2010 gültigen EU-Grenzwerte für das gesundheitsschädliche NO2 wurden jahrelang in Deutschland gebrochen. Jetzt befindet darüber der Europäische Gerichtshof - möglicherweise zu spät.

Klage gegen Deutschland: EuGH urteilt über NO2-Belastung

Trotz Geschwindigkeitsbegrenzungen wurden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid nicht immer eingehalten. Foto: Sven Hoppe/dpa

Zum Streit über schmutzige Luft und Dieselqualm in deutschen Städten fällt der Europäische Gerichtshof heute ein Grundsatzurteil.

Die EU-Kommission hat Deutschland verklagt, weil in zwei Dutzend Städten die EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid nicht eingehalten worden seien. Deutschland habe dagegen zu wenig unternommen und so systematisch gegen die Luftqualitätsrichtlinie verstoßen. (Rechtssache C-635/18)

Sollte das Urteil gegen die Bundesrepublik ausfallen, sind neue Auflagen zum Beispiel für Dieselfahrzeuge im Einzelfall nicht ausgeschlossen. Allerdings hat sich die Luftqualität in deutschen Städten zuletzt verbessert, unter anderem wegen der Corona-Krise. Das Umweltbundesamt berichtete im Februar, 2020 seien in deutlich weniger als zehn deutschen Städten NO2-Grenzwerte überschritten worden - statt 25 im Jahr davor. Betroffen waren 2020 unter anderen München und Hamburg.

EU sieht systematische Verstöße in Deutschland

Die EU-Kommission hatte die Klage gegen Deutschland 2018 beim obersten EU-Gericht in Luxemburg eingereicht. Sie begründete dies damals damit, dass die seit 2010 in der EU gültigen Jahresgrenzwerte für Stickstoffdioxid in 26 Gebieten systematisch und fortdauernd überschritten worden seien, darunter Berlin, Hamburg, München und Stuttgart. In zwei Gebieten seien auch Stundengrenzwerte nicht eingehalten worden.

Der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid liegt bei 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft im Jahresmittel. Daneben gibt es einen Ein-Stunden-Grenzwert von 200 Mikrogramm, der nicht öfter als 18-mal pro Jahr überschritten werden darf. Stickstoffdioxide entstehen vor allem bei Verbrennungsprozessen sowohl in Motoren als auch in Öfen für Kohle, Öl, Gas, Holz und Abfälle. Sie gelten unter anderem für Asthmatiker als schädlich.

Die Deutsche Umwelthilfe misst dem Richterspruch aus Luxemburg „grundlegende und weitreichende Bedeutung im Kampf für die saubere Luft“ zu. Der Verband bedauerte allerdings, dass das Urteil erst mehr als zehn Jahre nach Inkrafttreten der Grenzwerte komme. Die DUH habe seit 2011 bereits selbst in insgesamt 40 Städten und neun Bundesländern geklagt und Maßnahmen wie Dieselfahrverbote, die Nachrüstung von Bussen, die Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs, Fahrrad- und Fußverkehr sowie Tempo 30 durchgesetzt.

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