Kleine Parteien wollen gegen Wahlgesetz klagen

dpa/lsw Stuttgart. Corona treibt auch die Wahlkämpfer im Südwesten um. Unterstützerunterschriften können nur unter erschwerten Bedingungen gesammelt werden. Hat das rechtliche Folgen?

Kleine Parteien wollen gegen Wahlgesetz klagen

Uli Sckerl (Die Grünen), Stellvertretender Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen, spricht. Foto: Gregor Bauernfeind/dpa/Archivbild

Die Parteien stehen bei der Vorbereitung der Landtagswahl infolge der Corona-Krise unter Zeitdruck. Weil sie um ihre Zulassung für den Urnengang am 14. März 2021 fürchten, wollen fünf nicht im Landtag vertretene Parteien im August vor den Verfassungsgerichtshof ziehen. Freie Wähler, die Linke, die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), die Satire-Partei „Die Partei“ und die Piratenpartei kritisieren die Vorgaben im Wahlgesetz: Für eine landesweite Teilnahme an der Wahl müssen die noch nicht im Landtag vertretenen Parteien bislang 10 500 Unterschriften in den 70 Wahlkreisen sammeln.

In Nordrhein-Westfalen und Hessen reichten dafür 1000 Unterschriften aus, beschweren sich die Vertreter der kleinen Parteien. Sie sehen die Unterschriftenhürde in Baden-Württemberg als zu hoch an. Pro Wahlkreis müssten 150 Unterschriften nachgewiesen werden, sagte Linken-Landesgeschäftsführerin Claudia Haydt am Mittwoch in Stuttgart. Dies sei unter Corona-Bedingungen sehr schwierig. Außerdem sei es nicht einfach, Veranstaltungsräume für Nominierungsversammlungen zu bekommen. Die fünf Parteien fordern, dass die Zahl der erforderlichen Unterschriften auf 50 pro Wahlkreis gesenkt wird. Das Wahlgesetz müsse kurzfristig geändert werden.

Sympathie für den Vorstoß kam von der Grünen-Fraktion. Deren innenpolitischer Sprecher Uli Sckerl sagte: „Das Anliegen ist berechtigt. Wenn wir die Abstands- und Hygieneregeln ernst nehmen, dann können wir von niemandem erwarten, dass er von Haus zu Haus zieht und Unterschriften sammelt.“ Die Zahl der Unterschriften müsse gedrückt werden. Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Arnulf von Eyb, sagte: „Die Corona-Einschränkungen stellen alle Parteien im Wahlkampf vor ganz neue Herausforderungen. Die vorgebrachte Kritik an den Zulassungsbedingungen für die Landtagswahl 2021 ist ein bedenkenswerter Einwand.“

Die angekündigte Klage richtet sich gegen den baden-württembergischen Landtag. Dieser habe nicht rechtzeitig Bedingungen geschaffen, um Einschränkungen der Demokratie wegen der Corona-Pandemie zu verhindern, sagte Linken-Geschäftsführerin Haydt weiter. Außerdem sei es nicht möglich, die Unterschriften elektronisch abzugeben.

Die Unterschriften von Wählern dienen dazu, die Ernsthaftigkeit der Kandidatur nachzuweisen. Zuerst muss ein Kandidat nominiert sein, danach kann mit der Unterschriftensammlung gestartet werden. ÖDP-Landeschef Guido Klamt sagte, die meisten Menschen wollten sich unter Corona-Bedingungen einem Unterschriftensammler nicht nähern oder sich die Formalien erläutern lassen. Der Landeschef der Piratenpartei, Borys Sobieski, verwies auf Nordrhein-Westfalen. Für die dort im September anstehenden Kommunalwahlen sei die Unterschriftenhürde schon gesenkt worden.

Das baden-württembergischen Innenministerium wies die Kritik der kleinen Parteien zurück. Sie hätten noch bis zum 14. Januar 2021 - und damit ausreichend - Zeit für die Sammlung von Unterstützungsunterschriften. Die Innenstädte seien nach den coronabedingten Schließungen inzwischen wieder belebt. „Die Parteien haben auch die Möglichkeit, zum Beispiel durch die Bereitstellung des Formulars im Internet oder Werbung in sozialen Netzwerken Unterstützer zu gewinnen“, sagte ein Ministeriumssprecher weiter.