Kliniken können künftig Praxen kaufen

Landkreis will bei frei werdenden Arztsitzen ohne Nachfolger flexibel reagieren können – Reaktion auf Vorgang in Schorndorf

Die Rems-Murr-Kliniken haben jetzt die Möglichkeit, freie Arztsitze zu erwerben. „Wir haben einen Paradigmenwechsel vollzogen“, erklärt Landrat Richard Sigel. Der Landkreis reagiert damit auf einen Vorgang in Schorndorf. Dort hat das Klinikum Stuttgart einen Arztsitz für Gastroenterologie übernommen, was Verwunderung und Protest ausgelöst hat.

Kliniken können künftig Praxen kaufen

Die niedergelassenen Ärzte im Kreis haben Offenheit für neue Modelle mit medizinischen Versorgungszentren signalisiert. Foto: Imago

Von Armin Fechter

WAIBLINGEN. Bislang hatten sich die Rems-Murr-Kliniken in Absprache mit der niedergelassenen Ärzteschaft aus der Thematik herausgehalten: Gesellschaftsvertraglich war der Ankauf von freien Arztsitzen nicht vorgesehen.

Doch der Beruf des Mediziners unterliegt einem gesellschaftlichen Wandel: Immer weniger Ärzte wollen eine eigene Praxis aufmachen, immer mehr ziehen es vor, als Angestellte beispielsweise in einem Medizinischen Versorgungszentrum zu arbeiten. Folglich häufen sich die Fälle, in denen für frei werdende Arztsitze keine Nachfolger gefunden werden können – ein Problem, das vor allem ländliche Gebiete treffen kann, wo die medizinische Versorgung mangels jüngerer Landärzte immer dünner zu werden droht. Betroffen sind aber auch Facharztsitze in städtischem Umfeld.

In diese Lücke ist das Klinikum Stuttgart mit seinem Medizinischen Versorgungszentrum schon seit Längerem gestoßen. Die Schorndorfer Magen-Darm-Praxis war daher auch nicht die erste Stelle, die sich Stuttgart geschnappt hat. Der Vorgang hat im Sommer aber weder der niedergelassenen Ärzteschaft gefallen noch dem Landrat. Richard Sigel äußerte als Aufsichtsratsvorsitzender der Rems-Murr-Kliniken seine Verwunderung und sprach von einem „unfreundlichen Akt“. Die Sorge war auch, dass Stuttgart den Rems-Murr-Kliniken auf diesem Weg Patienten wegnehmen könnte.

Der Fall Schorndorf liegt zur Klärung noch bei der Ärztekammer

Sigel nahm daher Kontakt mit dem Klinikum Stuttgart auf, um den Fall zu besprechen. In „konstruktiven Gesprächen“ erfuhr er, dass eine schrittweise Verlagerung der Praxisaktivitäten nach Stuttgart geplant sei. Das Verfahren sei aber noch nicht abgeschlossen, berichtete er im Sozialausschuss des Kreistags: Es läuft ein Widerspruch der Rems-Murr-Kliniken gegen einen Betrieb der Schorndorfer Praxis in Stuttgart. Ferner ist, wie das Sozialministerium dem Aufsichtsratsvorsitzenden mitgeteilt hat, eine Klärung des Sachverhalts durch die Ärztekammer im Gange.

Die Angelegenheit bot für Sigel aber auch Anlass, um mit der Kreisärzteschaft ins Gespräch zu gehen und über mögliche künftige Modelle von Medizinischen Versorgungszentren zu sprechen. Dabei sei inzwischen Offenheit für solche Lösungen signalisiert worden. Zudem wurden bereits die Statuten der Rems-Murr-Kliniken vom Kreistag geändert, sodass nun auch die Möglichkeit besteht, Medizinische Versorgungszentren oder ähnliche Strukturen als Formen der ambulanten Versorgung zu betreiben. Das Weitere soll die Geschäftsführung der Kliniken in Abstimmung mit der Kreisärzteschaft und den Städten und Gemeinden in Angriff nehmen. Derzeit sei aber noch kein Fall konkretisiert, versicherte Sigel im Sozialausschuss: Man habe lediglich die Weichen gestellt, „dass wir reagieren können“. Oder, wie Geschäftsführer Marc Nickel formuliert: „Zielsetzung des Paradigmenwechsels ist es, in enger Abstimmung mit dem Landkreis als Gesellschafter, den Städten und Gemeinden sowie der Ärzteschaft auf Veränderungen in den Versorgungsstrukturen reagieren zu können.“

Für Wolfgang Steinhäußer, Vorsitzender der Ärzteschaft Backnang, der gemeinsam mit seinem Waiblinger Kollegen Karl-Michael Hess bei den Gesprächen dabei war, steht im Vordergrund, dass zunächst die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen wurden. Diese müssten nun mit Leben gefüllt werden. Versorgungszentren würden sicherlich nur akzeptiert, wenn sie von niedergelassenen Ärzten und nicht von den Kliniken geleitet werden. Steinhäußer erinnert auch daran, dass Krankenhäuser zueinander in Konkurrenz stehen – da gehe es um handfeste Interessen. Insofern wurde in der Vergangenheit auch befürchtet, dass diese Rosinenpickerei betreiben könnten.

Die AOK beobachtet den Trend zu Versorgungszentren und beurteilt ihn positiv. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der Herausforderung der ärztlichen Versorgung in ländlichen Räumen könnten Versorgungszentren „einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der wohnortnahen ambulanten Versorgung leisten“.

Im Sozialausschuss reagierten jetzt auch etliche Kreisräte auf die jüngste Entwicklung. Zustimmend äußerte sich Horst Reingruber (CDU): Es mache durchaus Sinn, aktionsfähig zu sein, wenn einmal kein Praxisnachfolger da ist. Bernhard Bühler (Freie Wähler) zeigte sich dagegen skeptischer: Es sei zwar prinzipiell gut, dass das Thema aufgearbeitet wurde. Gleichzeitig warnte er vor einem Verdrängungswettbewerb: Die Probleme würden nur noch verschärft, wenn der Landkreis aktiv wird. Stattdessen appellierte er an die niedergelassenen Ärzte, sich selbst in diese Richtung zu bewegen. Im Übrigen warf er in den Raum, ob sich der Landkreis gegenüber Stuttgart nicht revanchieren wolle.

Hartmut Holzwarth (CDU) mahnte an, dass solche Entwicklungen im gegenseitigen Einverständnis verfolgt werden sollten und keine Einbahnstraße sein dürften. Essenziell sei deshalb das Einvernehmen mit Städten und Gemeinden. „Das haben wir auf der Agenda“, versicherte Sigel. Es sei jedenfalls nicht daran gedacht, dass der Landkreis überall als Lückenbüßer einspringen soll. Gedanken an eine Revanche will der Landrat nicht hegen: Es gehe darum, eine gute Versorgung für den Rems-Murr-Kreis und seine Bürger zu gewährleisten.

Info
Medizinisches Versorgungszentrum

Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind laut Bundesgesundheitsministerium Einrichtungen, in denen Ärzte gleicher oder unterschiedlicher Fachrichtungen unter einem Dach zusammenarbeiten. Die gesetzliche Grundlage dafür wurde im Jahr 2003 geschaffen.

In MVZ arbeiten häufig junge Mediziner im Angestelltenverhältnis. Die Einrichtungen haben sich inzwischen als wichtiges Bindeglied bei der Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung erwiesen.

Die Leitung eines MVZ muss in der Hand eines Arztes liegen, der in dem MVZ selbst tätig und in medizinischen Fragen weisungsfrei ist. Für die Patienten hat ein MVZ Ähnlichkeit mit einer Gemeinschaftspraxis – mit dem Unterschied, dass kein direkter Behandlungsvertrag mit dem behandelnden Arzt, sondern mit dem MVZ entsteht.