Koalition legt Streit um Bleiberecht und Polizeigesetz bei

dpa/lsw Stuttgart. Was lange währt, wird endlich gut? Im Dezember haben Grüne und CDU schon einmal eine Einigung beim Bleiberecht für Flüchtlinge verkündet. Dann gab es Streit um Details. Jetzt soll alles klar sein.

Koalition legt Streit um Bleiberecht und Polizeigesetz bei

Eine Polizistin mit einer Bodycam. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

Die grün-schwarze Koalition hat ihren Streit um eine Reform des Polizeigesetzes und um Abschiebungen gut integrierter Flüchtlinge nach eigenen Angaben beigelegt. Das Gesamtpaket sei auf den Weg gebracht worden, teilten die beiden Regierungsfraktionen am Dienstag in Stuttgart mit.

Dazu gehöre unter anderem, dass Baden-Württemberg bald zusammen mit anderen Bundesländern eine Bundesratsinitiative einreichen will, um für Asylbewerber mit Arbeit eine bessere Bleibeperspektive zu schaffen. Flüchtlinge, die unter die geplante neue Regelung im Bund fallen werden, können zwar nicht schon im Vorgriff darauf eine Beschäftigungsduldung bekommen. Einzelfälle sollen aber der Härtefallkommission des Landes zugeleitet werden, um ihre Abschiebung zu verzögern. Grundsätzlich sollen da, wo es rechtlich möglich ist, zunächst solche abgelehnten Asylbewerber abgeschoben werden, die keine Arbeit haben und nicht in Ausbildung sind.

Beim Polizeigesetz geht es den Angaben zufolge darum, dass Polizisten in bestimmten Fällen Schulterkameras („Bodycams“) auch in Wohnungen oder Diskotheken einsetzen dürfen. Zudem soll die Rechtsgrundlage für Kontrollen von Menschen bei Großveranstaltungen wie etwa Fußballspielen verbessert werden. Innenminister Thomas Strobl (CDU) rechnet mit einer schnelle Umsetzung. „Wir gehen nun schnell ins Kabinett, und dann kann das parlamentarische Verfahren zügig durchgeführt werden“, sagte er.

Die Koalition hatte bereits im Dezember eine Einigung verkündet. Über die Auslegung von Details gab es dann aber Streit. Dabei ging es um die „Ermessensduldung“. Die Grünen befürworteten ein Verfahren, wonach bestimmten Flüchtlingen in Arbeit einfach ein erhebliches öffentliches Interesse an ihrem Bleiben bescheinigt werden sollte. Die CDU hielt das aber rechtlich für nicht machbar. In dem Punkt bleiben Grüne und CDU weiterhin unterschiedlicher Meinung, wie sie selber einräumten.