Koalitionsspitzen: Kompromiss bei Klimaschutzgesetz

dpa/lsw Stuttgart. Die Spitzen der grün-schwarzen Landesregierung haben die letzten Streitpunkte für ein neues Klimaschutzgesetz ausgeräumt. Beide Seiten erklärten am Dienstagabend in Stuttgart, dass es künftig eine Solarpflicht für neue gewerblich genutzte Gebäude geben solle. Die Grünen hatten eine Solarpflicht für alle Neubauten gefordert - die CDU wollte aber nicht, dass Wohngebäude mit einbezogen werden. Die Einigung steht unter dem Vorbehalt, dass die grün-schwarzen Regierungsfraktionen zustimmen. Die abschließenden Beratungen dazu soll es in der kommenden Woche geben.

Koalitionsspitzen: Kompromiss bei Klimaschutzgesetz

Grünen-Landtagsfraktionsvorsitzender Andreas Schwarz. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

Zudem verständigten sich die Koalitionsspitzen darauf, dass eine Klimaschutzstiftung eingerichtet wird. Der finanzielle Grundstock von 50 Millionen Euro wurde bereits im Landesetat eingeplant. Die CDU hatte die Stiftung gefordert. Die Idee: Für seine eigenen CO2-Emissionen soll das Land Geld in die Stiftung einzahlen. Dieses Geld soll genutzt werden, um in Klimaschutzmaßnahmen zu investieren. Die Grünen standen der Stiftung lange skeptisch gegenüber.

Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz sagte: „Beim Spitzengespräch ist uns ein Durchbruch gelungen - das Klimaschutzgesetz kommt!“ Mit einer Solarpflicht für Nicht-Wohngebäude sei der Südwesten bundesweit Vorreiter. Die Spitzenkandidatin der CDU zur Landtagswahl 2021, Susanne Eisenmann, sagte, der CDU sei wichtig, dass das Bauen für Familien nicht teurer werde und dass die Klimaschutzstiftung komme. „Mit dem nun vorliegenden Kompromiss ist uns ein sehr wichtiger Schritt in diese Richtung gelungen.“ Kultusministerin Eisenmann koordiniert die CDU-Seite in der Landesregierung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne).

Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) sagte, mit dem neuen Gesetz gelinge Baden-Württemberg die ambitionierte Weiterentwicklung der Klimapolitik. Die Solarpflicht für Nicht-Wohngebäude sehe er als Einstieg in eine umfassende Photovoltaikpflicht für Neubauten.

Oberstes Ziel des neuen Klimaschutzgesetzes ist es, dass das Land Baden-Württemberg bis 2030 seine Treibhausgas-Emissionen um 42 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 reduziert.