„König von Deutschland“ erneut vor Gericht

dpa Dessau-Roßlau.

Das Landgericht Dessau-Roßlau unternimmt heute einen zweiten Anlauf für eine Berufungsverhandlung gegen den selbst ernannten „König von Deutschland“, Peter Fitzek. Dabei geht es um Fahren ohne Führerschein und Beleidigung. Der Verfassungsschutz rechnet Fitzek der sogenannten Reichsbürgerbewegung zu - er bestreitet das. In den vergangenen Jahren haben sich diverse Gerichte mit Fitzek beschäftigt. Der gelernte Koch hatte 2012 auf dem Gelände eines früheren Krankenhauses in Wittenberg sein „Königreich Deutschland“ ausgerufen und sich zum Oberhaupt seines Fantasiestaates ernannt.